An der ersten Sitzung habe sie sich über die geltenden Rechtsgrundlagen informieren lassen, sagte PUK-Präsidentin und Ständerätin Isabelle Chassot (MItte/FR) am Donnerstagabend in Bern vor den Medien. Ebenso habe die PUK von den Vorarbeiten der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Kenntnis genommen.
Die PUK kann aufgrund des Kommissionsgeheimnisses und der Schweigepflicht keine Angaben zu eingesehenen Dokumenten und konsultierten Personen machen. Das gilt, bis sie ihren Schlussbericht vorlegt. «Wir arbeiten vorwiegend mit vertraulichen und teilweise geheim klassifizierten Dokumenten», sagte Chassot dazu.
Bericht in zwölf bis fünfzehn Monaten
Ihren Schlussbericht wolle die PUK innerhalb von zwölf bis fünfzehn Monaten liefern, sagte Chassot und nannte den Fahrplan «ehrgeizig». Die PUK werde «sehr oft» Sitzungen abhalten. Genauer äusserte sie sich mit Hinweis auf die Geheimhaltungspflichten nicht. Vorgesehen ist indes, dass die Kommission während ihrer Untersuchung in genereller Form zum Stand ihrer Arbeiten kommuniziert.
Die Arbeit der PUK sei in vier Phasen gegliedert, führte Chassot aus. Zurzeit stehe sie in der ersten, der Vorbereitung von organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen. Danach werde das Untersuchungskonzept erarbeitet. «Das ist unabdingbar für eine derart weit reichende Untersuchung.»
Diese beiden ersten Phasen sollen bis zur Herbstsession 2023 abgeschlossen sein, wie die Parlamentsdienste schrieben. Erst dann soll – mit der dritten Phase – die eigentliche Untersuchung mit den Anhörungen beginnen. Die vierte und letzte Phase ist die Redaktion des Schlussberichtes.
Die PUK bekräftigte ihr Vorhaben, sich nicht auf die Ereignisse im März 2023 zu beschränken, als die erzwungene Notfusion der CS mit der UBS unter Anwendung von Notrecht über die Bühne ging. Sie will auch die Vorjahre in die Untersuchung einbeziehen und machte am Donnerstag eine erste inhaltliche Auslegeordnung.
Neue Rechtsgrundlagen
Auch über Themen der Untersuchung diskutierte die PUK. Chassot nannte als Beispiele Stichwörter, die schon in den GPK und in den Ratsdebatten gefallen waren: Die Aufsicht durch die Finma, der Umgang mit Risiken beim Bund, die Untersuchung von Alternativen zur Fusion, die Anwendung von Notrecht und die Rolle der Nationalbank.
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Auch die Rechtsgrundlagen für die PUK waren ein Thema an der ersten Sitzung, wie Chassot ausführte. Denn die mittlerweile fünfte PUK in der Geschichte sei die erste, die gestützt auf das seit 2003 geltende Parlamentsgesetz arbeite. «Wir sind teilweise auf unbekanntem Terrain unterwegs.»
Die Bundesversammlung hat in der Sommersession die PUK zur Untersuchung der Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der Notfusion der CS mit der UBS eingesetzt. Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Eingesetzt wird sie, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind.
Bisher vier PUK's
Seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es auf eidgenössischem Niveau vier PUKs. Die erste wurde nach dem Mirage-Skandal eingesetzt und veröffentlichte ihren Bericht 1964. Eine zweite PUK nahm nach dem Rücktritt von Justizministerin Elisabeth Kopp (FDP) das Justiz- und Polizeidepartement unter die Lupe und deckte 1989 den Fichenskandal auf.
Die dritte PUK befasste sich mit den Nachrichtendiensten und der geheimen Widerstandsorganisation P26 und legte 1990 Ergebnisse vor. Die vierte und bisher letzte PUK klärte Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes ab und präsentierte die Untersuchungsergebnisse im Oktober 1995.
(sda)