Schwyz

Fünfjähriges Mädchen in Alpamare-Umkleide gefilmt – Täter verurteilt

27.02.2024, 11:46 Uhr
· Online seit 27.02.2024, 10:38 Uhr
Das Bezirksgericht Höfe im Kanton Schwyz spricht einen Mann wegen zahlreicher Delikte schuldig. Unter anderem soll der Beschuldigte ein fünfjähriges Mädchen in der Umkleidekabine des Alpamares gefilmt haben. Dem Mann wird ein lebenslanges Kontaktverbot zu Minderjährigen verordnet.
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Im Dezember 2019 hatte der Beschuldigte im Alpamare in Pfäffikon einen Vater und dessen fünfjährige Tochter, die gerade in der Umkleidekabine beim Umziehen waren, auf seinem Mobiltelefon mit Video aufgenommen, schreibt der «March-Anzeiger».

Alles für einen «Kick»

Der Beschuldigte, bereits mehrfach vorbestraft, soll dabei sein Smartphone unter der Trennwand hindurch geschoben und die Kamera bewusst auf das Mädchen gerichtet haben. Im Nachgang begründete der Mann seine Tat damit, dass er unter Alkoholeinfluss stand und sich einen «Kick» abholen wollte, schreibt die Zeitung weiter.

Daraufhin sei eine Hausdurchsuchung beim damals 34-Jährigen durchgeführt worden. Die Polizei fand zwei Handys und ein Notebook mit weiterem pornografischem Material. Dies soll er au dem Darknet heruntergeladen haben.

Weiterer Vorfall in Ebikon

Wie aus den Untersuchungen der Behörden hervorgeht, sei dies allerdings nicht der einzige Vorfall dieser Art gewesen. Auch in der «Mall of Switzerland» in Ebikon wurde der Mann auffällig. Im Sommer 2021 soll er einer jungen Frau auf einer Rolltreppe das Handy unter den Rock geschoben haben, um ein Video aufzunehmen.

Dabei habe er die Frau allerdings aus Versehen am Oberschenkel berührt und flog so auf. Vor Gericht betonte der Mann, dass er zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf «Play» gedrückt hätte. Unmittelbar nach dem Fall in der «Mall of Switzerland» hätte es zudem ein Scharmützel mit der Polizei gegeben.

Da auf den Geräten des Mannes kein Video gefunden wurde, klagte die Staatsanwältin den Mann in diesem Fall nur wegen versuchter Verletzung des Geheim- oder Privatbereiches durch Aufnahmegeräte an.

Kontaktverbot und Freiheitsstrafe

Für alle Vorfälle beantragte die Staatsanwaltschaft ein lebenslanges Kontaktverbot mit Minderjährigen. Dies wurde durch das Bezirksgericht Höfe stattgegeben. Zudem erhielt der Beschuldigte eine neunmonatige Freiheitsstrafe. Diese muss er vorerst nicht antreten, sondern erst dann, wenn er sich in den nächsten fünf Jahren etwas zuschulden kommen lassen würde. Zudem muss sich der Mann regelmässig eine Alkohol- und Drogenkontrolle unterziehen lassen.

Der Mann gestand die Taten und gab an, dass der Alkohol meist der Auslöser gewesen sei. Er bedauere sein Verhalten und habe bereits eine Therapie in einer Klinik gemacht.

(red.)

veröffentlicht: 27. Februar 2024 10:38
aktualisiert: 27. Februar 2024 11:46
Quelle: PilatusToday

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