Coronavirus

Fünfter Öffnungsschritt: Das sind die Pläne des Bundesrats

· Online seit 11.06.2021, 16:10 Uhr
Weniger Maskenpflicht, mehr Party, Restaurant und Freizeit. Hier findest du auf einen Blick, was ab Montag, 28. Juni, gelten soll.
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An seiner Medienkonferenz vom Freitag hat der Bundesrat seinen geplanten fünften Öffnungsschritt präsentiert. Dieser befindet sich nun in der Konsultation bei den Kantonen. Am 23. Juni wird definitiv entschieden. Gelten sollen die neuen Lockerungen ab Montag, 28. Juni.

Der fünfte Öffnungsschritt in acht Akten

Alles zur Maskenpflicht

Im Freien soll die Maskenpflicht aufgehoben werden. Dies betrifft die Aussenbereiche von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und Haltestellen sowie Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften.

Auch am Arbeitsplatz soll die generelle Maskenpflicht aufgehoben werden, insofern der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Die Entscheidung obliegt den Arbeitgebenden. Weiterhin Pflicht bleibt die Maske in Berufen, bei denen der Abstand zwischen Mitarbeitenden und der Kundschaft nicht eingehalten werden kann, also zum Beispiel in der Gastronomie oder im Detailhandel.

Die Maskenpflicht auf Sekundarstufe II will der Bundesrat aufheben. Für Regeln an Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen weiter die Kantone zuständig sein.

Stärkere Nutzung der Kapazitäten

Damit Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen ihre Kapazitäten wieder stärker nützen können, werden die Regeln vereinheitlicht. Wird im Innenbereich eine Maske getragen, sollen pro Person nur noch vier Quadratmeter eingerechnet werden. Kann man keine Maske tragen, müssen es zehn Quadratmeter pro Person sein.

Restaurants, Diskotheken und Tanzlokale

Im Innenbereich von Restaurants sollen neu sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Weiter gilt die Sitzpflicht. Wenn man sich im Innenraum bewegt, gilt Maskenpflicht. Draussen gibt es keine Beschränkung der Gruppengrösse mehr, auch die Sitzpflicht fällt. Personen mit Covid-Zertifikat dürfen wieder in Discos und Tanzlokale. Es sind maximal 250 Personen zugelassen. Masken müssen nicht getragen werden, es müssen aber alle Kontaktdaten erhoben werden.

Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat

Ab Juli sollen Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat wieder möglich sein. Auch hier soll die Maskenpflicht vereinfacht werden: sie gilt nur, wenn man sich in Innenräumen bewegt. Drinnen dürfen maximal 3000 Personen teilnehmen, draussen 5000. Das ist unabhängig davon, ob eine Sitzpflicht gilt oder nicht. Es dürfen zwei Drittel der Kapazität genutzt werden.

Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat

Die Kapazität der Örtlichkeit darf drinnen und draussen zur Hälfte genutzt werden. Drinnen gilt Masken- und Abstandspflicht. Draussen muss man, wenn man sich bewegt, eine Maske tragen. Was hier weiter gilt, liest du in der Box.

Sport und Kultur im Amateurbereich

Die Beschränkung der Gruppengrösse soll im Amateursport aufgehoben werden, ausser der nötige Abstand ist nicht gewährleistet (zum Beispiel beim Mannschaftssport). Hier müssen pro Person zehn Quadratmeter eingerechnet werden. Weiterhin gilt die Maskenpflicht im Innenraum. Chöre dürfen wieder im Innenbereich auftreten.

Selbsttests

Neu sollen validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel verkauft werden können. Die fünf Gratis-Selbsttests gibt es weiterhin nur in Apotheken. Diese sollen nur noch an Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene verteilt werden.

So lange wirkt die Impfung

Der Bundesrat beruft sich auf mehrere Studien über die Wirkungsdauer der in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe. Diese ergeben, dass die Dauer länger als sechs Monate beträgt. Wie lange, wird der Bundesrat noch entscheiden.

(sfr)

veröffentlicht: 11. Juni 2021 16:10
aktualisiert: 11. Juni 2021 16:10
Quelle: ArgoviaToday

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