Mit 96 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen überwies der Nationalrat am Mittwoch als Zweitrat eine Motion von alt Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) an den Bundesrat. SP, Mitte, Grüne und GLP stimmten mehrheitlich zu und obsiegten über eine Minderheit von SVP und FDP.
Die Mehrheit argumentierte, im Steuerharmonisierungsgesetz gebe es eine Lücke. Wer heute beispielsweise am 2. Januar eines Jahres im Lotto einen hohen Gewinn mache und am 30. Dezember desselben Jahres in einen anderen Kanton umziehe, versteuere diesen Gewinn im neuen Wohnsitzkanton. Im letzten Jahr gab es im Kanton Solothurn einen Fall, bei dem ein Lottogewinner in eine steuergünstige Gemeinde umzog und damit viel Geld sparte. Dies künftig zu verhindern, hatte Zanetti zu seinem Vorstoss «inspiriert».
Es geht um Millionen
In besonders spektakulären Fällen entgingen so Gemeinden und Kantonen Millionenbeträge, obwohl sie Lotto-Gewinnerinnen und -Gewinnern an 364 Tagen des fraglichen Jahrs Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote bereitgestellt hätten. Schuld daran sei das im Gesetz festgehaltene Prinzip, dass vom Wohnsitz am Ende eines Jahres abhängt, wo die Steuerpflichtigen ihre Gelder abliefern müssen.
Zwar gebe es im Steuerharmonisierungsgesetz bereits eine Bestimmung zu Ausnahmen für besondere Sachverhalte. Diese Ausnahmebestimmung müsse auf grosse Lotto- oder Glücksspielgewinne ausgeweitet werden, so der Tenor im Parlament. Der Ständerat hatte die Motion oppositionslos angenommen. Auch der Bundesrat unterstützte die Forderung.
Zu erklären sei die Lücke wohl damit, dass es Millionengewinne aus Lotterien früher äusserst selten gegeben habe, sagte Motionär Zanetti im Erstrat. Heute aber sei immer wieder die Rede von zwei- oder gar dreistelligen Millionen-Jackpotgewinnen. Mit einer Gesetzesänderung würde «etwas mehr Fairness» geschaffen. «Dort, wo konsumiert wird, wird auch bezahlt.»
Gegner gegen Eingriff in die Steuerhoheit
Die Gegner der neuen Regeln verwiesen insbesondere auf den administrativen Mehraufwand, der den Kantonen durch die notwendige Koordination entstehen würde - für schweizweit nur etwa zwanzig bis dreissig Fälle pro Jahr. Zudem könnten die Kantone im Falle einer Steuerumgehung bereits heute eingreifen.
Bei der Umsetzung der Motion werde ausserdem eine Harmonisierung zwischen den Kantonen angestrebt, was einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone darstelle, machte die Minderheit geltend. Sie fordert nun bei der Umsetzung des Vorstosses, dass Lotterie- oder Glücksspielgewinne ähnlich wie Kapitalleistungen aus der Vorsorge gesondert besteuert werden.
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