Dass die SBK ein Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche einrichten will, teilte die SBK am Samstagmorgen mit. Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze. Die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden oder begangen worden seien, zwingend eingeschaltet.
Das kirchliche Gericht soll sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoss gegen ein Kirchengesetz vorliege, heisst es weiter.
Weiter beschlossen die drei Auftraggeberinnen der UZH-Studie zusätzliche Sofortmassnahmen. Darunter fallen die Bestellung der Fortsetzung der Studie über die Missbrauchsfälle der Universität Zürich sowie die Einrichtung einer nationalen Dienststelle zur Sammlung von Opfermeldungen, wie die SBK weiter mitteilt.
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(sda/ckp)