Perrin war Anfang September vom Neuenburger Kantonsgericht vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Der Politiker wurde strafrechtlich verfolgt, nachdem er sich im April 2019 auf Facebook abwertend über Muslime geäussert hatte. Seine Posts standen im Zusammenhang mit einem Artikel in der Zeitung «24 heures» über die Qatar Papers und die Muslimbruderschaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass dieser auf seinem virtuellen Anschlagbrett Kommentare Dritter, in denen zu Hass und Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit aufgerufen wurde, nicht gelöscht habe. Diese Kommentare seien für die breite Öffentlichkeit lesbar gewesen.
Keine Überwachungspflicht
Das Kantonsgericht erklärte in der Urteilsbegründung, dass Perrin nicht verpflichtet gewesen sei, sein Facebook-Konto ständig zu überwachen. Als er erfahren habe, dass umstrittene Kommentare auf seinem Profil zur Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung geführt hatten, habe Perrin die Beweislage nicht verändern wollen, um die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Das Gericht sprach ihn frei, weil sich Perrin nicht aktiv um die Aufrechterhaltung umstrittener Äusserungen bemüht hatte. Wie in der ersten Instanz hielt das Gericht eine Verurteilung wegen einer unterlassenen Löschung von Kommentaren für heikel.
Der ehemalige Nationalrat und Neuenburger Staatsrat hält sich politisch heute eher im Hintergrund. In der Funktion eines Generalsekretärs unterstützt Perrin die Genfer SVP bei der Vorbereitung der Wahlen 2023.