Ausländerrecht

Vorläufig aufgenommene Personen sollen reisen dürfen

· Online seit 15.06.2021, 12:35 Uhr
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen innerhalb des Schengenraums reisen dürfen. Erlaubt sein sollen laut dem Entscheid des Nationalrats etwa Reisen für die Ausbildung, den Besuch von Familienangehörigen oder Sport- und Kulturanlässe.
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Ein absolutes Reiseverbot wollte eine Mehrheit des Nationalrats am Dienstag nicht ins Gesetz schreiben. Gegen den Widerstand von Mitte und SVP hat der Nationalrat mit 105 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, Ausnahmen vorzusehen.

Die Ausnahmen waren ein Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission. Der Vorschlag wurde ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat in der ersten Beratung nicht auf das die Vorlage eingetreten war.

Mitte und SVP wollten keine Ausnahmen

Gerhard Pfister (Mitte/ZG) lehnte diese Ausnahmeregelungen für den Schengenraum ab. «Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weg gewiesen wurden, aber nicht weg gewiesen werden können. Es ist schlicht stossend, wenn diese Personen in ihrem Heimatstaat Ferien machen», sagte Pfister.

Mit Reisen im Schengenraum erhielten diese Personen die Möglichkeit, trotz eines Verbots von einem anderen Flughafen aus in ihre Heimat zu fliegen, argumentierte Pfister. «So werden wieder neue Umgehungsmöglichkeiten geschaffen.» Genau das solle jedoch mit der Gesetzesänderung verhindert werden. Enttäuscht zeigte er sich vor allem von der FDP, die erklärte, den Kompromiss mitzutragen.

Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte vergeblich, dass mit der Einführung von Ausnahmen im Gesetz Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Würden einige Ausnahmen im Gesetz und andere in der Verordnung geregelt, sei das problematisch, sagte sie. «Eine Reise für die Pflege von familiären Verbindungen wäre zudem eine Lockerung der heutigen Regeln», sagte sie. Sie empfahl deshalb, der Minderheit zu folgen.

Kantonswechsel nach sechs Monaten

Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Nationalrat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.

Diese Änderung war im Rat weitgehend unbestritten, auch die SVP-Fraktion war mit diesem Schritt einverstanden. Eine Mehrheit sprach sich dann noch für eine liberalere Regelung aus als der Bundesrat. Ein Arbeitsverhältnis von sechs Monaten solle ausreichen, um den Kanton wechseln zu können. Der Bundesrat sah zwölf Monate vor.

Gegen den Willen der SVP wurde die Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) schliesslich angenommen - mit 132 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Das Geschäft geht an den Ständerat.

veröffentlicht: 15. Juni 2021 12:35
aktualisiert: 15. Juni 2021 12:35
Quelle: sda

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