Torfeld Süd

Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Nutzungsplanung ab

· Online seit 23.06.2021, 15:12 Uhr
Das neue Stadion des FC Aarau nimmt eine nächste Hürde: Das Aargauer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nutzungsplanung Torfeld Süd von diversen Anwohnern abgelehnt.
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Die Teiländerung der Nutzungsplanung Torfeld Süd in Aarau bildet die Grundlage für den Bau des neuen FCA-Fussballstadions sowie von vier Hochhäusern. Primär sah die Nutzungsplanung eine rein wirtschaftliche Nutzung vor. Nach einer umstrittenen Änderung, wonach das Gebiet rund um das Stadion in erster Linie zu Wohnzwecken genutzt werden darf, reichten mehrere Anwohner eine Beschwerde ein. Diese wies das Aargauer Verwaltungsgericht nun ab.

Gericht unterstreicht Wichtigkeit des Stadions

Laut dem Verwaltungsgericht hat die Nutzungsänderung «keine wesentlichen räumlichen Auswirkungen» zur Folge. Zum anderen würden gewichtige Gründe für eine schwerpunktmässige Wohnnutzung sprechen. «Dazu gehört unter anderem das öffentliche Interesse am Stadionbau», hält das Gericht fest. Herausfordernd präsentiere sich aber die vorgesehene Wohnnutzung in Bezug auf den Lärmschutz. «Die Belastung des betroffenen Gebiets durch Eisenbahn- und Strassenverkehrslärm einerseits sowie durch Lärmemissionen des Stadions andererseits ist hoch», teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Es erachtet es aber als «nicht unrealistisch», dass die massgebenden Grenzwerte trotzdem eingehalten werden.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden und ist damit noch nicht rechtskräftig.

Politikum «Torfeld Süd»

Das auf dem Areal «Torfeld Süd» geplante Stadion hatte seit Projektbeginn einen schweren Stand. Mehrere Einsprachen und Beschwerden wurden eingereicht. Die Teiländerung der Nutzungsplanung wurde schliesslich in der Referendumsabstimmung vom 24. November 2019 angenommen und vom Aargauer Regierungsrat genehmigt.

(red.)

veröffentlicht: 23. Juni 2021 15:12
aktualisiert: 23. Juni 2021 15:12
Quelle: ArgoviaToday

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