«Grösse hat nicht gepasst»: Aargauer bekommt Busse wegen E-Trottinett in Postauto
Quelle: TeleM1
So war es auch bei Peter Baumann. Er musste einen grossen Batzen liegen lassen, weil er den Lenker seines E-Trottinetts nicht einklappte. «Im Bus hatte ich eine Begegnung mit der Kontrolle, also ganz gewöhnlich. Als ich ihm mein Billett zeigte, fragte er, wem das Trotti gehört.» Die Antwort war laut Baumann für den Kontrolleur wichtig, da sein E-Trottinett als Schwarzfahrer registriert wurde. Baumanns Gefährt galt nicht mehr als Handgepäck und brauchte deshalb ein Billett. In den Transportbestimmungen steht geschrieben, dass nur leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind und eine bestimmte Grösse haben, als Handgepäck gelten.
Doch Messungen von Tele M1 zeigen, dass das E-Trottinett von Baumann rund fünf Zentimeter zu lange ist und somit nicht mehr als Handgepäck gilt. Mit einem bestimmten Trick wäre seine Lage jedoch anders ausgefallen, wie Baumann erzählt: «Wenn ich den Lenker heruntergeklappt hätte, dann hätte die Grösse gepasst. Das ist schon ein wenig komisch.» Die 90 Franken Busse plus 10 Franken Fahrpreispauschale musste Baumann aber trotzdem bezahlen.
(red.)