Kommissar Internet

Überwachungsvideos öffentlich teilen – eine heikle Angelegenheit

· Online seit 05.03.2024, 19:09 Uhr
Immer wieder wird über Diebstähle oder Einbruchsversuche berichtet, die von Überwachungskameras aufgezeichnet wurden. Oft stellen die Besitzer dieser Kameras die Aufnahmen dann ins Internet. Warum das eine heikle Angelegenheit ist, siehst du im Video.

Quelle: Tele M1

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Abend für Abend schleichen sie durch die Quartiere, spionieren Häuser aus oder hoffen direkt auf gute Beute. Man muss nicht lange suchen, bis man auf ebensolche Überwachungsvideos auf Social Media stösst. Was halten die Leute davon, wenn private Aufnahmen unverpixelt veröffentlicht werden? Und wie sieht die rechtliche Lage aus?

Sensibilisierung versus Datenschutz

Die Leute auf der Strasse haben unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Zum einen sehen sie den Vorteil darin, dass es zur Sensibilierung beiträgt und auch hilft, die Leute zu finden. «Ich finde es gut, denn so wird auch das ganze Volk eingebunden, die Leute zu finden», so eine Passantin. Ob es jedoch die richtige Vorgehensweise ist mit der Veröffentlichung von unverpixeltem Videomaterial – das sei schwierig zu beurteilen. Eine andere Person merkt an: «Ich weiss nicht, was man macht, wenn es einem selber passiert».

Rémy Wyssmann mahnt zur Vorsicht

Der Solothurner SVP-Politiker und Anwalt Rémy Wyssmann versteht den Frust der Leute. Trotzdem rät er davon ab, unverpixeltes Videomaterial öffentlich zugänglich zu machen. «Wenn jemand erkennbar ist, sage ich primär ‹Finger weg›. Weil dann hat man das Risiko, dass die Person darauf unschuldig ist oder diese zum Anwalt geht und eine Klage einreicht», erklärt er.

Die Hürde, um wegen Datenschutz eine Klage einzureichen, seien ziemlich hoch angesetzt. «Der Betroffene kann zu seinem Schutz den Richter anrufen. Das heisst, dass er eine Klage machen und sich einen Anwalt nehmen muss. Gleichzeitig besteht ein hohes Prozesskostenrisiko – die Verfahrenskosten und Parteientschädigung muss er selbst tragen, wenn er verliert. Das können schnell mal ein paar 10'000 Franken sein», so Rémy Wyssmann. Bei richtigen Dieben sei die Wahrscheinlichkeit aber sowieso klein, dass sie klagen würden. Sonst wüsste man ja, wer sie sind und könnte einen Gegenklage einreichen.

Beispiele zeigen Grauzone und Folgen

Zwei Fälle, die sich genau um dieses Thema drehen, kannst du im Videobeitrag oben anschauen. Es gibt Fälle wie jener im letzten November in Niederbipp, bei dem nicht lupenrein bewiesen werden kann, ob die auf mit der Überwachungskamera aufgenommenen Frauen wirklich mit bösen Absichten unterwegs sind. Sie könnten sich rein theoretisch auch in der Adresse geirrt haben – das Video ist jedoch auf Facebook für alle einsehbar.

Ein weiteres Beispiel ist der Fall aus dem aargauischen Holderbank von letztem Sommer. Die vermeintlichen Diebe auf der Überwachungskamera haben sich im Nachhinein als Teilnehmer eines Berufs-Integrationskurses entpuppt.

Was ist deine Meinung: Ist es in Ordnung, unverpixeltes Videomaterial auf Social Media zu veröffentlichen? Schreib es uns in die Kommentare.

(Tele M1/red.)

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veröffentlicht: 5. März 2024 19:09
aktualisiert: 5. März 2024 19:09
Quelle: 32Today

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