Im Grundsatz legt die Verfassungsänderung fest, dass die Vertretung in einem Gesetz geregelt wird. Dieses ebenfalls vom Parlament beschlossene Gesetz sieht vor, dass sich Mitglieder des Grossen Rates bei Verhinderung als Folge von Mutterschaft, Krankheit oder wegen eines Unfalls während jeweils drei bis zwölf Monaten vertreten lassen können. Eine Vertretung der Vertretung soll jedoch nicht möglich sein.
Die Gemeinden mit Einwohnerräten können ebenfalls eine solche Regelung einführen können, wie das Gesetz vorsieht. Die Regelung geht auf einen Vorstoss der Grünen zurück. Der Grosse Rat hatte die Vorlage im Januar mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Dagegen war die SVP.