Bislang hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.
Verfassungsschutz: Verdachtsfall bestätigt
Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass sich bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt.
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Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewehrt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
Verbände in Ostdeutschland seit Längerem extremistisch
Die AfD war 2013 ursprünglich von Kritikern der Euro-Rettungspolitik gegründet worden, hat sich seitdem aber nach rechts bewegt und mit der Begrenzung Zuwanderung ihr Hauptthema gefunden. Mehrere ostdeutsche Landesverbände wurden bereits als gesichert extremistisch eingestuft. In deutschlandweiten Umfragen ist die AfD zweitstärkste Kraft hinter den Christdemokraten. Ihre Werte sind aber zuletzt wieder unter die 20-Prozent-Marke gerutscht, womöglich als Folge der Grossdemonstrationen gegen Rechtsextremismus der vergangenen Wochen in vielen deutschen Städten.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.
(sda/red.)