«Wir kommen zu dem Schluss, dass das erstinstanzliche Gericht fälschlicherweise Zeugenaussagen über nicht angeklagte, mutmassliche frühere sexuelle Handlungen gegen andere Personen als die Kläger der zugrunde liegenden Straftaten zugelassen hat», schrieb der zuständige Richter.
Weinstein wurde 2020 im US-Bundesstaat New York wegen Sexualverbrechen verurteilt und sitzt derzeit eine langjährige Haftstrafe ab. Bei dem Prozess wurde er wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt.
In einem weiteren Strafprozess in Los Angeles kamen im Februar 16 Jahre Gefängnis dazu. Der erste Weinstein-Prozess markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. Der Fall hatte damals die #MeToo-Bewegung massgeblich mit ausgelöst. Seit 2017 haben mehr als 80 Frauen Weinstein öffentlich sexuelle Übergriffe vorgeworfen.
(sda/osc)
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