Ein Landschaftsgärtner hat den Auftrag bekommen, im September 2023 bei einer Steinrabatte im Bezirk Aarau diverse Arbeiten zu erledigen. Dazu gehörte auch die Beseitigung des hartnäckigen Unkrauts.
Landschaftsgärtner fackelt Thuja-Baum ab
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, benutzte der 40-Jährige für diese Arbeit einen Gasbrenner. Dabei fackelte er jedoch nicht nur das Unkraut ab, sondern auch gleich den angrenzenden Thuja-Baum. Der Landschaftsgärtner versuchte erfolglos, den in Feuer geratene Thuja-Baum selbständig zu löschen. Erst die örtliche Feuerwehr schaffte es, den Brand zu löschen.
Es entstand ein Sachschaden von rund 200 Franken, den der 40-Jährige durch das Einhalten seiner Sorgfaltspflicht hätte verhindern können. So ist im Strafbefehl zu lesen, dass er aufgrund seiner Berufserfahrung hätte voraussehen müssen, dass beim Benutzen des Brenners angrenzende Bäume in Brand geraten können. Durch das Beachten der Windrichtung sowie dem Einhalten des Abstands zum Thuja-Baum wäre der Brand vermeidbar gewesen.
Sorgfaltspflicht missachtet
Der Landschaftsgärtner hat durch seine Tat gegen das Brandschutzgesetz verstossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt ihn deshalb zu einer Busse von 300 Franken. Hinzu kommen Gebühren in der Höhe von über 400 Franken.
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