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Heftiger Unfall in Densbüren: Neulenker hatte sich während Fahrt gebückt

Verurteilt

Heftiger Unfall in Densbüren: Neulenker hatte sich während Fahrt gebückt

· Online seit 11.02.2023, 15:38 Uhr
Im Oktober 2022 hat sich in Densbüren ein heftiger Unfall ereignet. Ein 18-Jähriger hatte die Kontrolle über sein Auto verloren und krachte auf der Gegenfahrbahn in ein korrekt entgegenkommendes Fahrzeug, das sich daraufhin überschlug. Beide Lenker wurden verletzt. Nun wurde der Verursacher, ein Neulenker, wegen Fahrlässigkeit verurteilt.
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Der Unfall geschah am Abend des 4. Oktober 2022: Auf der Hauptstrasse in Densbüren fuhr ein 18-jähriger Neulenker mit seinem Volvo Richtung Frick. Plötzlich geriet er auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort heftig mit einem entgegenkommenden Peugeot. Dieser überschlug sich in der Folge, die Fahrerin sowie der Neulenker wurden beide verletzt.

Nun steht fest, wie es zum Unfall kommen konnte: Der Neulenker duckte sich während der Fahrt nach unten ins Fahrzeuginnere. So hatte er die Strasse nicht mehr im Blick und geriet auf die Gegenfahrbahn, heisst es im entsprechenden Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft.

Die korrekt entgegengekommene Fahrerin erlitt beim Unfall ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma, blaue Flecken an Beinen und Oberarm sowie andauernde Nackenschmerzen und Schwindel. Die Feuerwehr hatte sie aus dem Fahrzeug befreien müssen.

Neulenker hatte genügend Lebenserfahrung

Der 18-jährige Unfallverursacher wurde ebenfalls leicht verletzt. Er besass einen Führerschein auf Probe, den er nach dem Unfall abgeben musste. Jetzt wurde er wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt. Wer ein Fahrzeug lenke, sei dazu verpflichtet, dieses ständig so zu beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen könne, heisst es in der Begründung. Die Person hinter dem Steuer müsse demnach jederzeit «Herr des Fahrzeugs» bleiben, um gegebenenfalls reagieren zu können. Diese Pflichten habe der Neulenker missachtet, da er sein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht beherrscht habe.

Auch wenn er noch nicht lange hinter dem Steuer sitzen durfte, sei es für ihn anhand der «allgemeinen Lebenserfahrung» voraussehbar gewesen, dass er jemanden verletzen konnte, wenn er während der Fahr den Kopf nach unten senkt. «Es liegt nicht ausserhalb jeglicher Lebenserfahrung, dass man, wenn man beim Fahren den Blick von der Strasse abwendet, auf die andere Strassenseite gelangen und es dann zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommen kann», heisst es im Strafbefehl. Mit entsprechender Sorgfalt wäre der Unfall vermeidbar gewesen, so die Schlussfolgerung.

Über 2000 Franken Strafe

Die Unachtsamkeit wird für den 18-Jährigen jetzt teuer: Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken, einer Busse von 700 Franken sowie zur Begleichung der Kosten von 1000 Franken für die Strafbefehlsgebühr und 310 Franken Polizeikosten verurteilt.

Anmerkung der Redaktion: Die Polizei sprach in ihrer Medienmitteilung vom 5. Oktober 2022 von einem verletzten 59-jährigen Peugeot-Fahrer. Tatsächlich handelte es sich bei der Person um eine Lenkerin.

veröffentlicht: 11. Februar 2023 15:38
aktualisiert: 11. Februar 2023 15:38
Quelle: ArgoviaToday

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