Grosser Rat

Aargauer Parlament legt Eigenmietwert auf 62 Prozent fest

· Online seit 19.03.2024, 16:40 Uhr
Im Kanton Aargau wird die Besteuerung von selbst genutztem Wohneigentum auf Anfang des Jahres 2025 erhöht. Das beschloss das Kantonsparlament am Dienstag mit 70 zu 64 Stimmen. Damit setzte sich der Regierungsrat durch, während SVP und FDP unterlagen. Der Steuerwert beträgt 62 Prozent.
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Die Mitte, SP, Grüne, GLP und Grüne machten sich für 62 Prozent des Marktwertes stark. FDP, SVP und die vorberatende Kommission wollten einen Eigenmietwert von 60 Prozent. Das Parlament hiess die Anpassung des Steuergesetzes letztlich mit 76 zu 58 Stimmen gut.

Der Regierungsrat beantragte, den steuerbaren Eigenmietwert auf 62 Prozent festzulegen. Der Aargau müsse die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllen, sagte Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte). Es gehe nicht um Steuerpolitik.

Bei einem Eigenmietwert von weniger als 62 Prozent der Marktmiete könne nicht garantiert werden, dass der Eigenmietwert jeder einzelnen Liegenschaft bis zur nächsten Neuschätzung nicht unter die bundesrechtlich verlangte 60-Prozent-Marke fallen werde

In einem solchen Fall droht laut Dieth ein Normkontrollverfahren. Bei diesem könnte das Verwaltungsgericht eine Übergangsregelung treffen, deren Auswirkung auf den Eigenmietwert heute nicht abschätzbar sei. Zehn Kantone hätten einen höheren Eigenmietwert als der Aargau.

Verwaltungsgericht macht Druck

Der Aargau musste gemäss eines Urteils des kantonalen Verwaltungsgerichts die Besteuerung des Eigenmietwerts und der steuerliche Grundstückbewertung (Vermögen) anpassen. Die heutige Praxis widerspricht dem Bundesgericht. Hausbesitzer sind im Aargau letztlich gegenüber Mietern steuerlich übermässig bevorteilt.

Der Eigenmietwert muss gemäss Urteil mindestens 60 Prozent der Marktmiete entsprechen. Zudem sind die Werte der Liegenschaften im Aargau seit 24 Jahren nicht mehr neu bewertet worden. Der Wert einer Liegenschaft ist gemäss Berechnung der Regierung seither um 48 Prozent gestiegen.

Wer in einer selber bewohnten Immobilie lebt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen. Dieses Einkommen ist tatsächlich nicht erzielt worden und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer diverse Steuerabzüge machen - wie Hypothekarzinsen und Kosten für Unterhaltsarbeiten.

(sda/red.)

veröffentlicht: 19. März 2024 16:40
aktualisiert: 19. März 2024 16:40
Quelle: ArgoviaToday

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