Aargauer Regierung passt Covid-Verordnung an
Zudem gilt die Maskentragpflicht im Kanton Aargau auch für Besuchende und Mitarbeitende von Betreuungseinrichtungen und Leistungserbringer der Hilfe und Pflege zu Hause wie die Spitex. Dies teilte die Aargauer Staatskanzlei am Dienstag mit. Die kantonale Covid 19-Verordnung wird entsprechend ergänzt.
Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen seien weiterhin verpflichtet, ihren Mitarbeitenden zweimal pro Woche die Teilnahme an kostenlosen Tests anzubieten, heisst es weiter in der Mitteilung.
Ferner würden einige Mitarbeitende im Personalpool des Covid-19-Programms in absehbarer Zeit nicht mehr für Einsätze aufgeboten. Die Regierung begründet diesen Entscheid damit, dass die Arbeitsbelastung - etwa beim Contact Tracing oder bei der Impfkampagne - gesunken sei.