Mordprozess Spreitenbach

15 Jahre Haft und eine Geldstrafe wegen Mord und Hausfriedensbruch

19.04.2023, 19:07 Uhr
· Online seit 19.04.2023, 18:20 Uhr
Am Mittwochabend hat das Gericht Baden das Urteil zum Mordprozess in Spreitenbach verkündet. Der Angeklagte wird zu 15 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Quelle: TeleM1 (Beitrag von 12.Februar 2022)

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Einstimmiges Urteil: Der Angeklagte wird zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Er ist schuldig auch des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung und erhält hierfür eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken. Er wird wegen Drohung freigesprochen. 

Verteidiger meldet Berufung an 

Das Gericht ist angesichts der Indizien überzeugt, dass das Tötungsdelikt so wie in der Anklageschrift beschrieben stattgefunden hat. Weiter geht es davon aus, dass der Angeklagte die Tatwaffe, das lange Fleischmesser, mitgenommen hat. Nicht entscheidend seien die Erinnerungslücken beim Beschuldigten. Auch die Menge der Schlafmittel, welche der 56-Jährige am Abend und am frühen Morgen vor der Tat eingenommen hat, sei «nicht matchentscheidend» gewesen. Kurz nachdem die Gerichtspräsidentin Gabriela Fehr die Urteilsbegründung beendet hat, meldete der Verteidiger noch im Gerichtssaal Berufung an.

Verteidiger: Tathergang «nicht ohne Zweifel» rekonstruierbar

Es sei zwar unbestritten, dass das Opfer durch die Hand des Angeklagten gestorben sei, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Baden am Mittwoch.

Sein Mandant sei aber nicht mit Tötungsabsicht nach Spreitenbach gefahren. Dieser habe den 74-jährigen «Nebenbuhler» zur Rede stellen und ein klärendes Gespräch führen wollen. Möglicherweise habe dieser ihn dann zuerst angegriffen, worauf sich der Angeklagte gewehrt habe. Der Tathergang könne «nicht ohne Zweifel rekonstruiert werden».

Staatsanwalt fordert 17 Jahre wegen Mordes

Der Verteidiger plädierte auf Notwehr. Er beantragte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken oder eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Der Staatsanwalt forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren.

Verblutet an 15 Messerstichen

Beim Prozess in Baden geht es um ein Tötungsdelikt in Spreitenbach im Februar 2022. Die Anklage wirft dem Beschuldigten, einem 56-jährigen Schweizer, vor, früh an jenem Morgen einen 74-jährigen Deutschen mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen «bestialisch» getötet zu haben. Dies habe er aus Eifersucht getan, habe er den anderen doch als Rivalen um die Liebe einer Frau gesehen. Der Mann hatte nach eigenen Angaben seit einigen Jahren eine Beziehung mit einer Frau, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Diese war aber offenbar mit dem späteren Opfer liiert.

Der Angeklagte sei in die Wohnung der Frau eingedrungen, wo er sein Opfer in Abwesenheit der Frau angetroffen hatte. Der Beschuldigte sei unvermittelt mit einem mitgebrachten Messer auf den Deutschen losgegangen.

Laut der zuständigen Gerichtsmedizinerin wurden später 15 Stich- und einige Schnittverletzungen festgestellt. Die Stiche waren wuchtig ausgeführt, mehrere waren für sich allein tödlich. Rippen wurden durchtrennt, mehrere Organe und Blutgefässe verletzt. Der Mann verblutete am Boden vor dem Sofa. In der linken Hand hielt der Rechtshänder ein Messer.

Gutachten hat keine Zweifel an Schuldfähigkeit

Ein Psychiater attestierte dem Beschuldigten eine Neigung zu leichten Depressionen und Konfliktvermeidung. Das könne in gewissen Situationen explodieren.

Die Tat sei vermutlich im Affekt erfolgt. Zum Tatzeitpunkt sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes reduziert, die Schuldfähigkeit aber nicht aufgehoben gewesen. Die Rückfallgefahr stufte der Psychiater als gering ein.

(sda/red.)

veröffentlicht: 19. April 2023 18:20
aktualisiert: 19. April 2023 19:07
Quelle: sda/red.

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