Höhlenmord Bruggerberg

«Familie ist immer noch betroffen» – Anwalt der Opferfamilie nimmt Stellung

25.03.2024, 18:45 Uhr
· Online seit 25.03.2024, 16:01 Uhr
Am Montag hat vor dem Aargauer Obergericht der Berufungsprozess zum Höhlenmord am Bruggerberg stattgefunden. Das Gericht lehnte die Berufung des Höhlenmörders ab, der Anwalt der Opferfamilie zeigte sich erleichtert.

Quelle: Tele M1 / Jeffrey Gnehm / ArgoviaToday / Simone Brändlin

Anzeige

Das Obergericht des Kantons Aargau hat am Montag einen heute 25-jährigen Mann wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und zwei Monaten verurteilt. Aufgeschoben wird diese zu Gunsten einer stationären psychiatrischen Massnahme.

«Kleine Verwahrung» – unbefristeter Klinikaufenthalt

Mit seinem Entscheid bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom Oktober 2022. Die Freiheitsstrafe wird zu Gunsten der stationären Massnahme für schwer gestörte Täter aufgeschoben. Die Massnahme hat kein im Voraus festgelegtes Ende. Die Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. Die Massnahme wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.

Quelle: Tele M1 / Jeffrey Gnehm / ArgoviaToday / Simone Brändlin

Bei der Urteilseröffnung appellierte der vorsitzende Richter an den Beschuldigten: Es liege jetzt an ihm, «Ihre Chance wahrzunehmen» und bei der Therapie mitzumachen, dass sie Erfolg habe. Sei dies nicht der Fall, so drohe eine Verwahrung – «das muss Ihnen klar sein». Der junge Schweizer hatte sich in den vergangenen Jahren verschiedenen Therapieversuchen verweigert.

Verteidigung plädierte auf schuldunfähig

Der Verteidiger blieb mit seinen Anträgen chancenlos. Er wollte erreichen, dass sein Mandant aufgrund seiner gutachterlich festgestellten psychischen Störung als schuldunfähig eingestuft und freigesprochen würde. Dazu verlangte er ein neues oder ergänzendes psychiatrisches Gutachten. Die Freiheitsstrafe sei zudem deutlich zu reduzieren.

Dass der junge Mann eine stationäre Behandlung benötigt, war unbestritten. Laut Psychiater ist die Prognose für ein künftiges deliktfreies Verhalten «sehr ungünstig». Anders, als in der erstinstanzlichen Verhandlung forderte der Verteidiger nicht mehr kategorisch eine Massnahme für junge Erwachsene, die mit dem 30. Geburtstag enden muss.

Gericht hatte keine Zweifel

Ins Gericht gebracht wurde der sehr kindlich aussehende Beschuldigte in Fussfesseln. Auf Fragen antwortete er eifrig und wortreich. Manchmal verstand er nicht, was der Richter meinte. Als dieser ihn etwa fragte, ob er keine Gewissensbisse gehabt habe, fragte er zurück: «Was ist das?»

Dass er den Freund im Tessin geschubst habe, bestritt der Beschuldigte. Allerdings hatte er in den ersten Einvernahmen nach seiner Verhaftung von sich aus detailreich von dem Vorfall erzählt, und die Erzählungen stimmten überein mit dem, was der Freund damals seinen Eltern berichtet hatte. Das Gericht habe keine Zweifel, dass er den Freund gestossen habe, sagte der Richter.

(red./sda)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 25. März 2024 16:01
aktualisiert: 25. März 2024 18:45
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch