Baden

Illegal importierter Listenhund beisst Artgenossen ins Ohr

· Online seit 29.10.2023, 07:30 Uhr
Ein 25-Jähriger ging im Bezirk Baden mit seinem Listenhund spazieren. Als dieser einen Artgenossen entdeckte, riss er so fest an der Leine, dass der Besitzer diese losliess. Am Ende erhielt dieser eine Anzeige.
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Ein 25-Jähriger ging Ende Mai 2023 zusammen mit seinem Rüden im Bezirk Baden spazieren. Bei seinem Vierbeiner handelt es sich um einen sogenannten Listenhund, welchen er vorschriftsgemäss während des Spazierganges an der Leine hielt.

Hund reisst sich von Leine los

Wie es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau heisst, ging zur selben Zeit eine Frau mit ihrem Hund spazieren. Als der Rüde des 25-Jährigen den Hund entdeckte, zog er an der Leine und wollte seinem Artgenossen hinterherjagen. Der Rüde zog dabei so fest an der Leine, dass es seinem Besitzer nicht mehr möglich war, sie festzuhalten – der Hund konnte erfolgreich entwischen. Obwohl der Täter hinter seinem losgerissenen Vierbeiner hinterherspurtete, gelang es dem Listenhund, seinen Artgenossen ins rechte Ohr zu beissen. Erst nach dem Vorfall konnte der 25-Jährige seinen Vierbeiner vom Opfer befreien.

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Listenhund illegal aus Ausland importiert

Später stellte sich heraus, dass der 25-Jährige im Besitz eines weiteren Listenhundes ist. Damit Hunde, welche ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen, im Kanton Aargau gehalten werden dürfen, braucht es eine Bewilligung. Der gebürtige Spanier konnte jedoch für keinen der beiden Hunde eine Bewilligung vorweisen. Auch bei der Gemeinde wurde der Hund, welcher in den Vorfall verwickelt war, nicht registriert.

Zudem wurde festgestellt, dass der Rüde aus Spanien mit dem Auto in die Schweiz importiert wurde. Hunde, welche aus dem Ausland kommen, müssen in einer Tierdatenbank registriert werden und innerhalb von zehn Tagen zu einer ärztlichen Kontrolle gebracht werden. Der Täter kam jedoch beiden Anforderungen nicht nach – sein Listenhund befand sich somit illegal in der Schweiz.

Verurteilt wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz

Der 25-Jährige hat somit gegen so einige Gesetze verstossen. Er wird unter anderem wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Hundegesetz sowie des Tierseuchengesetzes verurteilt. In Folge wird er zu einer Busse von 900 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von fast 700 Franken.

veröffentlicht: 29. Oktober 2023 07:30
aktualisiert: 29. Oktober 2023 07:30
Quelle: ArgoviaToday

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