Im September 2022 kaufte S. T. beim 18-jährigen Beschuldigten CBD-Hanf ein. Jedoch beglich er seine Schuld nicht auf Anhieb. Der 18-Jährige kontaktierte deshalb Mitte Oktober 2022 S. T., um sein Geld einzufordern. Falls er den Betrag nicht bezahle, werde er sehen, «was passiere». Als T. auch dieser Forderung nicht nach kam, leitete der 18-Jährige weitere Massnahmen in die Wege, wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu lesen ist.
Opfer wird zur Bank begleitet
Der Beschuldigte schickte in der Folge seinen Kollegen bei T. vorbei, um das Geld einzutreiben. Zusammen gingen T. und der Kollege in eine Bank in der Region Lenzburg, wo T. die geforderten 250 Franken abheben und dem Kollegen übergeben musste, um so seine Schulden zu begleichen.
Trotzdem kontaktierte der 18-Jährige T. erneut und verlangte nochmals 390 Franken. Dabei handelte das Opfer jedoch nicht aus freien Stücken, der Beschuldigte habe ihm am Telefon zuvor aggressiv gedroht. So steht im Strafbefehl, dass der Beschuldigte T. drohte, dass ihm etwas passieren würde, wenn er der Forderung nicht nachkomme. Das Opfer übergab die Summe ebenfalls dem Kollegen des Beschuldigten.
Verurteilt wegen Erpressung
Der Beschuldigte machte sich dadurch aufgrund von Erpressung strafbar. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Ausserdem muss er eine Busse von 900 Franken zahlen sowie einen Rechnungsbetrag von rund 2250 Franken.