Diese Regeln gelten neu ab Mai
Deutsche und Schweizer Verkehrssünder müssen Bussen bezahlen
Wer bisher in Deutschland falsch parkte oder geblitzt wurde, kam oft straffrei davon. Der Aufwand war für die Behörden schlicht zu gross. Gleiches galt für manche Verkehrssünder aus Deutschland, die in der Schweiz gegen die Regeln verstiessen. Doch ab Mai 2024 ist damit Schluss. Geldforderungen ab 80 Franken können neu auch in Deutschland eingetrieben werden. Schweizerinnen und Schweizer wiederum, die in Deutschland gegen die Regeln verstossen haben, müssen ihre deutschen Bussen ab 70 Euro bezahlen. Zuständig für das Eintreiben ist das Bundesamt für Justiz in Deutschland.
KI-generierte Social-Posts werden gekennzeichnet
Ab Mai will Meta Inhalte, die durch künstliche Intelligenz generiert wurden, nicht mehr löschen. Stattdessen sollen die Posts gekennzeichnet werden, damit Userinnen und User mehr Transparenz erhalten. Betroffene Posts erhalten das Label «Made with AI».
Jagdzeit für Rehböcke und Rehe ohne Jungtiere beginnt
Für Jägerinnen und Jäger ist der 1. Mai ein besonderer Tag: Ab dem 1. Mai bis am 31. Dezember dürfen nämlich wieder Rehböcke, Schmalrehe (junge Rehe, die noch keine Jungen haben) und Galtgeissen (Rehe ohne Jungtiere) gejagt werden. Hundebesitzer und -besitzerinnen sollten sich davon nicht in die Irre führen lassen: Die Schonzeit gilt noch immer, Hunde müssen noch bis am 31. Juli an der Leine bleiben.
Europa-Park bequem mit der SBB
«Eine sorgen- und staufreie Reise direkt zum Europa-Park oder zur Wasserwelt Rulantica» – so preist die SBB ihr neues Kombi-Paket «Railcoaster» an. Ab dem 18. Mai fährt ein Direktzug nach Ringsheim/Europa-Park. Von da sollen die Besucherinnen und Besucher mit einem Shuttleservice direkt zu den Toren der Freizeitparks chauffiert werden.
Revidiertes Schwerverkehrsabgabegesetz
Am 1. Mai tritt das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz und die revidierte Schwerverkehrsabgabeverordnung in Kraft. Damit soll die Arbeit der Zöllner erleichtert werden, da sie sich nicht mehr um die Datenerfassung kümmern müssen, die für die Abgabe erforderlich sind. Sie wird neu an zugelassene Anbieter ausgelagert. Diese können ab Mai eine solche Bewilligung beantragen, Fahrzeughalterinnen und -halter können das Erhebungssystem voraussichtlich ab 2025 nutzen. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsphase.