Bremgarten

Freiämter verurteilt: verbotene Pornos, Raserei und eine Hanfanlage im Keller

· Online seit 30.09.2023, 07:20 Uhr
Das Bezirksgericht Bremgarten befasste sich mit einem Fall ganz unterschiedlicher Couleur. Ein 45-Jähriger erhält die Quittung in Form einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse.
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Tonnenweise verbotene pornografische Filme wurden bei einer Hausdurchsuchung auf dem Computer von Tobias (Name geändert) entdeckt. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hatte der 45-Jährige im Zeitraum von September 2015 bis April 2022 870 Videodateien aus dem Internet heruntergeladen. Deswegen wurde er angeklagt und dafür musste er sich nun vor dem Bezirksgericht Bremgarten verantworten.

Ob der schieren Menge an Dateien zeigte sich Gerichtspräsident Peter Thurnherr erstaunt. Er wollte von Tobias wissen, wie all dieses Material auf seinen PC gelangt war. «Es war eine Gratissoftware, die ich benützt habe. Eigentlich war ich bloss auf der Suche nach Kinofilmen», sagte Tobias.

Dabei sei er auch auf die einschlägigen Seiten geraten und habe anscheinend nicht bemerkt, dass er sich durch die Nutzung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken strafbar machte. Denn bei solchen Verbindungen sind Teilnehmer direkt miteinander verbunden, die Kommunikation erfolgt ohne Umwege von einem Computer zu einem anderen. Und dies wiederum bedeutet, dass die auf dem PC gespeicherten Inhalte über das Netz für andere Nutzer zugänglich sind.

Hausdurchsuchung brachte 870 Videos zutage

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten lautete somit auf mehrfache Pornografie, indem der Beschuldigte Ton- und Bildaufnahmen in Verkehr gebracht habe. Das Herunterladen der Filme mit verbotenem Inhalt hinterliess nämlich im Internet Spuren, sodass dem Angeklagten die 870 Videodateien lückenlos zugeordnet werden konnten.

Bei der daraufhin angeordneten Hausdurchsuchung bei Tobias stiessen die Ermittler jedoch nicht nur auf die umfangreiche Porno-Filmsammlung, sondern sie fanden im Keller seines Wohnhauses auch noch eine Indoor-Hanfanlage, welche aus zehn Jungpflanzen bestand.

Tobias hatte seit September 2020 mehrheitlich bei sich zu Hause Marihuana konsumiert. Zu diesem Zweck betrieb er im Keller die Hanfanlage. Die Ernten erfolgten in unregelmässigen Abständen. Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz machte sich Tobias in dem Fall schuldig.

Doch damit nicht genug, befand sich doch auf der beschlagnahmten PC-Festplatte auch noch der Beweis für eine Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Strasse ausserorts: Tobias war mit seinem Auto von Stetten her beim Reusspark in Richtung Niederwil unterwegs und beschleunigte auf der Gnadenthalerstrasse, wo Tempo 80 gilt, das Fahrzeug extrem.

Und jetzt kommt’s: Auf seiner rasanten Fahrt filmte er den Tacho – die Nadel zeigte doch tatsächlich 120 an. Tobias hat damit laut Anklage vorsätzlich die geltende Höchstgeschwindigkeit missachtet und durch diese massive Geschwindigkeitsüberschreitung für sich und andere Verkehrsteilnehmende eine erhöhte Gefahr gebildet.

«Nur kurz beschleunigt, um Turbolader zu testen»

Als Begründung für seinen Tempo-Exzess gab Tobias an, er habe «nur kurz beschleunigt, um zu testen, ob der reparierte Turbolader wieder funktioniert». Das Auto habe andauernd irgendwelche Defekte aufgewiesen. Er habe es inzwischen verkauft. «Und übrigens: Ich bin kein Raser», hielt Tobias fest.

Für die Straftaten des Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren und eine Busse von 2200 Franken. Ausserdem sollten dem Angeklagten die Verfahrens- und Untersuchungskosten in der Höhe von rund 1380 Franken sowie die Anklagegebühr von 1400 Franken auferlegt werden.

Das Verfahren sei für ihn eine starke Belastung, gab Tobias unumwunden zu. Er habe nicht damit gerechnet, wegen der Downloads strafrechtlich belangt zu werden. «Es war ein grosser Fehler und es tut mir leid, was vorgefallen ist», zeigte er sich in seinen letzten Worten reuig.

«Sie haben hoffentlich aus dem Fall etwas gelernt»

Eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren und mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 3000 Franken, lautete das Urteil. Auch für die Kosten und Gebühren muss der Verurteilte aufkommen. Eine Parteientschädigung wurde Tobias nicht zugesprochen, der vom Gerichtspräsidenten ermahnt wurde, in Zukunft darauf zu achten, was er im Internet herunterlädt: «Sie haben hoffentlich aus dem Fall etwas gelernt.»

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(Walter Christen)

veröffentlicht: 30. September 2023 07:20
aktualisiert: 30. September 2023 07:20
Quelle: Aargauer Zeitung

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