Wegen Überschwemmungsgefahr

Klingnau will Biberdamm in Binnenkanal entfernen lassen

26.07.2023, 21:08 Uhr
· Online seit 26.07.2023, 05:59 Uhr
Die Stadt Klingnau hat beim Kanton eine Bewilligung zur Entfernung eines Biberdamms im Binnenkanal beantragt. Dies aus Sorge um den Grundwasserspiegel, der durch Stauungen weiter ansteigen könnte. Ob der Kanton die Bewilligung erteilen wird, ist noch offen.
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Klingnau will in seinem Binnenkanal keine Biber, die sich dort langfristig einrichten. Deshalb hat die Stadt die Bewilligung zur Entfernung von Biberdämmen beantragt. Grund: «Der Binnenkanal reguliert in den Gebieten Obere Au, Schützenmatt, Müllihof, Grie, Machme, Zibli und Untere Au den Grundwasserspiegel. Wenn ein Teil des Binnenkanals gestaut wird, wirkt sich dies auf die Höhe des Grundwasserspiegels aus», erklärt Martin Geiger, Leiter Abteilung Bau bei der Stadt Klingnau. «Im schlimmsten Fall dringt Grundwasser in die Untergeschosse der Liegenschaften in den Gebieten Grie und Machme ein», so Geiger weiter.

Damm wurde lediglich zum Fressen gebaut

Um Kellerflutungen und Überschwemmungen zu verhindern, muss der Binnenkanal also frei von Dämmen, die zu Stauungen führen, bleiben. Für die Biber würde das bedeuten: Sie müssen ihren Damm abgeben. Allerdings wäre dies nicht allzu gravierend. Laut Erwin Osterwalder, Bereichsleiter Jagd bei der Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau, dürfte es sich bei besagtem Damm nämlich nicht um das Zuhause eines Bibers, sondern um einen sogenannten Fressdamm handeln.

«Der Biber wohnt nicht in diesem Damm, er staut lediglich damit das Gewässer. Es gibt unterschiedlich wichtige Dämme für die Biber, die von uns auch unterschiedlich gewichtet werden. Im Falle des Binnenkanals handelt es sich sicher um einen Fressdamm. Den hat den Biber gebaut, um sich Zugang zu Nahrung zu sichern. Ein Biber läuft nicht gerne – er schwimmt viel lieber. Auf der anderen Seite des Kanals liegt ein Maisfeld, welches sich der Biber durch den Damm erschliessen will. Es ist also kein Damm, der den Eingang zum Biberbau schützen soll», erklärt Osterwalder gegenüber ArgoviaToday.

Für den Biber wäre die Entfernung des Damms also nicht drastisch. «Der Biber verliert nicht seine Existenz und wäre weiterhin lebensfähig, auch wenn es diesen Damm nicht mehr gibt. Er wohnt im angrenzenden Naturschutzgebiet und hat dort seinen Bau», so der Bereichsleiter.

Sorgfältige und individuelle Entscheidung

Trotzdem sei eine individuelle und gründliche Prüfung des Gesuches wichtig, betont Osterwalder. «Der Biber ist eidgenössisch geschützt. Da braucht es schon eine gute Interessensabwägung. Es gibt durchaus Gründe, wo man sagt ‹dieser Biberdamm muss weg, der kann hier nicht bleiben› – gerade wenn ein öffentliches Interesse tangiert wird.»

Dass Biberdämme entfernt werden müssen, komme grundsätzlich eher selten vor, sagt er weiter. Meistens werde ein bis zwei Mal im Jahr der Antrag auf Bewilligung gestellt, manchmal weniger, manchmal aber auch mehr. «Wir sind halt im Aargau, der ein wenig das Wasserschloss der ganzen Schweiz ist, wo grosse Flüsse zusammenkommen. Die Entwässerung des halben Mittellandes läuft über den Aargau. Natürlich gibt es hier immer wieder Reibungen zwischen dem Biber – der dieses Gebiet auch sehr interessant findet – und dem Mensch», erklärt Osterwalder.

Bewilligung steht noch aus

Solch eine Tangierung dürfte auch im Fall von Klingnau und der Überschwemmungsgefahr vorliegen. Definitiv über eine Bewilligung entschieden wird aber erst nach Ablauf der Frist. Einwendungen gegen das Gesuch können nämlich noch bis zum 22. August beim entsprechenden kantonalen Departement eingereicht werden.

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veröffentlicht: 26. Juli 2023 05:59
aktualisiert: 26. Juli 2023 21:08
Quelle: ArgoviaToday

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