Anfang Juli kontrollierte der Veterinärdienst des Kantons Aargau eine Wohnung im Bezirk Bremgarten, nach dem er eine Meldung erhalten hatte. Die Mitarbeitenden fanden darin 29 vernachlässigte Katzen sowie zwei Hunde. Die Halterin sei überfordert gewesen, erklärte Kantonstierärztin Barbara Thür im Juli gegenüber ArgoviaToday. Angefangen habe die Geschichte mit drei Katzen, die sich jedoch innert kürzester Zeit unkontrolliert vermehrt hätten. Die Tiere wurden aus der Wohnung geholt und in verschiedenen Heimen untergebracht.
Überall lag Kot
Wie nun aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht, war die Dachwohnung völlig verdreckt, an den Wänden hatte es diverse Kothaufen und verschmierte Kotspuren. Im Schlaf- und Badezimmer war der Boden mit Kot übersät, in der Wohnung stank es enorm nach Fäkalien. Auch die herumliegende Wäsche war vollgekotet.
Ein Büsi überlebte nicht
Die Frau hatte für die 29 Katzen lediglich drei Katzenkisten eingerichtet und nur zwei davon mit Katzenstreu befüllt. Zudem waren alle Kisten mit Kot und Urin überfüllt, heisst es im Strafbefehl weiter. Da die Katzen keinen Auslauf hatten und die Kisten nicht täglich gereinigt wurden, hätte jedes Tier eine eigene Kiste benötigt. Insgesamt hätten also 29 Katzenkisten vorhanden sein müssen.
Für die Büsis ist das wichtig, denn sie sind sehr reinlich. Ansonsten kann ihre Gesundheit leiden. Das geschah auch im Fall der Aargauerin: Ein roter Kater war in derart schlechtem Zustand, dass er kurz darauf eingeschläfert werden musste. Er war abgemagert, hatte ein schlechtes Fell, kahle Stellen am Hals, starke Herzgeräusche und litt unter Blutarmut sowie einer Störung der Bewegungskoordination.
Auch die Hunde waren vernachlässigt
Auch die anderen Katzen waren in einem schlechten Zustand. Fünf von ihnen hatten mittelgradigen Zahnstein sowie Entzündungen oder wacklige Zähne. Bei den Hunden sah es nicht viel besser aus. Die Frau hatte den beiden die Krallen nicht schneiden lassen, was zu einer Fehlbelastung des Bewegungsapparates führen kann, die irreversibel werden kann.
Bedingte Geldstrafe und Busse – die Hunde darf sie behalten
Die Staatsanwaltschaft hat ihr nun vorgeworfen, dass sie sich wissentlich und willentlich nicht darum gekümmert hat, dass sich die Katzen nicht übermässig vermehren. Sie wäre verpflichtet gewesen, die Tiere kastrieren zu lassen, um die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.
Damit hat die Frau gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Sie wurde deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Sicher bezahlen muss sie eine Busse von 800 Franken sowie die Kosten von 800 Franken. Das Urteil wird zudem in ihrem Strafregister eingetragen. Ein Katzenhalteverbot wurde bereits kurz nach der Kontrolle ausgesprochen. Die Hunde durfte die Frau zwar behalten, da sie kastriert waren, der Veterinärdienst beobachtet die Situation allerdings.
Die geretteten Katzen wurden auf Heime in Liechtenstein, im Kanton Jura, Zürich und Aargau verteilt. Auch Private haben ein Büsi übernommen. Die Tiere wurden kastriert, geimpft und schliesslich weitervermittelt.
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