Ein verspätetes, dafür teures Weihnachtsgeschenk für einen heute 51-jährigen Mann aus dem Bezirk Lenzburg: Am 26. Dezember 2023 hat er beim Onlinehändler Temu im Ausland einen Schlagstock mit integrierter Taschenlampe für etwa 20 Franken bestellt. Bei diesem handelt es sich, gemäss Waffengesetz, um eine verbotene Waffe.
Daher hätte der Beschuldigte hierfür eine Einfuhrbewilligung benötigt. Die erforderliche kantonale Ausnahmebewilligung wie auch die Einfuhrbewilligung hatte er aber nicht vorab eingeholt. Daher wurde das Temu-Paket mit dem Schlagstock am 9. Januar 2024 vom Zoll Nordost in Embrach abgefangen und sichergestellt. Laut einem rechtsgültigen Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wäre es dem Beschuldigten zumutbar gewesen, sich vorgängig über die Einfuhrbestimmungen zu informieren.
Das kommt ihn nun teuer zu stehen. Der 51-Jährige wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 4600 Franken verurteilt. Dazu muss er noch eine Busse von 1100 Franken und Gebühren von 910 Franken bezahlen. Der sichergestellte Schlagstock wurde eingezogen und vernichtet. Der Mann hat zudem noch einen Eintrag im Strafregister.