Wer sich ein Haustier anschafft, der muss sich auch bewusst sein, dass dieses neben genügend Pflege auch Zeit in Anspruch nimmt. Wer sich jedoch nicht daran hält, der muss mit einer Sanktion rechnen. So war es auch bei einer Frau aus Bad Zurzach. Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aarau hervorgeht, wird sie beschuldigt, mehrfach ein Tier absichtlich vernachlässigt zu haben und somit dessen Würde missachtet zu haben.
Hund, Katze und Gecko wurden schlecht umsorgt
Eine zugemüllte Wohnung und Kot auf dem Balkon sind keine guten Voraussetzungen für das Halten eines Hundes und einer Katze. Die Wohnung der Beschuldigten habe sich jedoch genau in diesem Zustand befunden – laut Strafverfolgungsbehörde. Dabei soll es ihrem Hund und der Katze unmöglich gewesen sein, in einer ordentlichen Umgebung zu leben. Die Beschuldigte fühlte sich überfordert und konnte den Tieren keine angemessene Versorgung bieten und damit war die Würde der Lebewesen nicht gewährleistet.
Neben dem Hund und der Katze besass die Frau aus Bad Zurzach dazu noch einen Gecko. Dieser war unterernährt und lebte in einem zu kleinen Terrarium. Laut Staatsanwaltschaft soll das Terrarium gerade einmal eine Breite von 45 Zentimeter betragen haben. Zudem war das Wasserbecken vor sich hin geschimmelt sein und das Tier war krank. Der Gecko litt an einer Rachitis. Wie beim Hund und der Katze war die Beschuldigte dazu verpflichtet, sich um das Wohlergehen und die Gesundheit des Geckos zu sorgen. Die Beschuldigte unternahm jedoch wissentlich sowie willentlich infolge der Überforderung keine ausreichenden und zufriedenstellenden Massnahmen, um die Gesundheit des Reptils sicherzustellen.
Beschuldigte handelte bereits rechtswidrig
Hinzu kommt, dass die Beschuldige nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gerät. So wurde sie Ende September 2021 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg zu einer Strafe von 2'100 Franken verurteilt. Sie hatte ihr Motorfahrzeug jemandem überlassen, der ohne erforderlichen Ausweis war.
Aufgrund der Vernachlässigung ihrer Haustiere wird die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt sowie zu einer Busse von 400 Franken. Falls es der Beschuldigten nicht möglich ist, die Busse zu bezahlen, kann sie ersatzweise 7 Tage Freiheitsstrafe auf sich nehmen. Weiter muss die Beschuldigte für Gebühren sowie den Rechnungsbetrag von insgesamt 2340 Franken aufkommen.
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