Ab Januar 2023 müssen Zollanmeldungen bei der Ein- und Ausreise nach und von Deutschland vorgängig zwingend elektronisch eingereicht werden. Diese sogenannte elektronische Gestellungsmitteilung soll dem Zoll anzeigen, dass sich die durch die Lastwagen transportierte Ware nun vor Ort befindet. Liegt diese Gestellungsmitteilung beim Passieren des Zolls ab dem neuen Jahr nicht in elektronischer Form vor, muss der Lastwagen mit dem Einführen der Ware warten. Diese Regelung betrifft zwar mehrheitlich den Berufsverkehr, deutsche Speditionen befürchten jedoch auch Auswirkungen auf den Individualverkehr.
Jeder Lastwagen muss einzeln vorfahren
Denn wie ein langjähriger Mitarbeiter einer deutschen Spedition gegenüber der «Badischen Zeitung» erklärt, muss mit der neuen Regelung jeder Lastwagen, der die Schweizer Zollstelle in Koblenz überquert, auf dem Amtsplatz der deutschen Zollanlage Waldshut auf der anderen Seite des Rheins vorfahren. Der Speditionsmitarbeiter ist deshalb überzeugt: «Ab Januar wird es noch mehr Stau in und um Waldshut-Tiengen geben.» Denn der Amtsplatz der Zollanlage habe gerade mal Platz für 30 Lastwagen – und das reiche schon heute nicht. Hier dürfte also bereits der erste Grund liegen, weshalb auch der Individualverkehr unter der neuen Regelung leiden dürfte. Aufgrund der wenigen Stellplätze auf dem Amtsplatz stauen sich die Lastwagen auch ausserhalb der Zollanlage und halten somit auch die Autos auf.
Papierform wird abgelehnt
Weiter befürchtet der deutsche Spediteur, dass insbesondere Berufsfahrer, die von weiter her kommen, die elektronische Einreichung der Gestellungsmitteilung vergessen und auch im neuen Jahr ihre Dokumente in Papierform vorlegen werden. In solchen Fällen könnten nur örtliche Speditionen weiterhelfen. Dies führe zu einer zusätzlichen Wartezeit von rund 30 Minuten pro Lastwagen. Und hier der nächste Grund, warum auch der Individualverkehr unter der neuen Regelung leiden dürfte. Denn geht die elektronische Form vergessen, blockiert der Lastwagen die raren Plätze auf dem Amtsplatz beim Zoll in Waldshut zusätzlich für eine halbe Stunde und sorgt damit für weitere Verzögerungen, welche auch die Autos betreffen.
Deutscher Zoll sieht kein Problem
Dass Zollanmeldungen ab 2023 zwingend in elektronischer Form eingereicht werden müssen, ist in einem Entscheid der Europäischen Union begründet. Die EU verlangt nämlich, dass die Abfertigung am Zoll papierlos funktionieren muss. Wie Markus Beck, Leiter des Zollamts Waldshut, gegenüber der «Badischen Zeitung» sagt, wurde dies aber bereits zuvor elektronisch gemacht. «90 Prozent der Zollanmeldungen laufen heute schon elektronisch», so Beck. Er teilt die Staubedenken des Spediteurs deshalb nicht. Die Ursache für das Verkehrschaos rund um die Zollanlage Waldshut sieht er eher bei den fehlenden Dokumenten: «Die Lastwagenfahrer haben bei ihrer Ankunft an unserer Zollanlage teilweise keine Papiere und müssen sich erst eine Spedition suchen, die diese vorbereitet.»
Mega-Stau auf der Bundesstrasse 34
Der Spediteur bleibt bei seiner Prognose und sieht den Mega-Stau künftig vor allem früh morgens, wenn Waren in die Schweiz ausgeführt werden, und in den Nachmittagsstunden, wenn viele Waren vom Aargau her nach Deutschland eingeführt werden. Betroffen davon ist hauptsächlich Deutschland, namentlich die Bundesstrasse B34. Aargauerinnen und Aargauer, welche im Grenzgebiet wohnen und regelmässig nach Deutschland einkaufen gehen, müssen sich also ab dem neuen Jahr insbesondere bei der Rückfahrt auf ein Verkehrschaos vor dem Zollübergang Waldshut einstellen.