Militärjustiz

1. Prozesstag: Verkettung von Fehlern als Absturzursache vermutet

· Online seit 04.01.2024, 18:55 Uhr
Am Militärgericht 2 in Muttenz BL hat am Donnerstag die Hauptverhandlung im Fall eines tödlichen Flugzeug-Unfalls mit einer F/A-18 am Sustenpass im Jahr 2016 begonnen. Nach dem ersten Prozesstag zeichnete sich als Ursache eine Verkettung von mehreren Fehlern ab.
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Ein Mitarbeiter der Flugsicherung Skyguide und ein Militärpilot, die am Unfall indirekt beteiligt waren, sind unter anderem der fahrlässigen Tötung angeklagt. Des Weiteren lautet die Anklage auf fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, Störung des öffentlichen Verkehrs sowie auf Missbrauch und Verschleuderung von Material, wie aus den Anklageschriften hervorging. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Zum Unfall war es am 29. August 2016 beim Kampftraining einer Zweier-Patrouille mit F/A-18-Kampfflugzeugen gekommen. Ein 27-jähriger Militärpilot prallte bei schlechten Sichtverhältnissen mit hoher Geschwindigkeit in eine Felswand und starb.

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Verkettung von Fehlern

Gemäss Aussagen von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht kam es beim Flug durch ein kniffliges Gelände offensichtlich zu einer Verkettung von Fehlern und Fehleinschätzungen. Das begann beim anfänglichen Steigflug vom Flugplatz Meiringen BE aus: Der «Leader» der Zweier-Patrouille sei zu steil, der später verunglückte nachfolgende Pilot («Trailer») zu flach aufgestiegen, hiess es.

Das könnte gemäss Aussage eines Sachverständigen zur Folge gehabt haben, dass der «Trailer» sein Radar nicht auf dasjenige des Leaders habe aufschalten können. Als eine andere mögliche Ursache erwähnte ein weiterer Sachverständiger, dass es beim F/A-18 in seltenen Fällen zu kurzen Ausfällen beim Radar von zwei bis drei Sekunden kommen könne.

Als Zeugen befragt wurden damals anwesende Radar-Controller. Nach der Nachricht, dass die Flugzeuge nicht per Radar verbunden waren («Break lock»), habe der angeklagte Flugverkehrsleiter in erster Linie einen Zusammenstoss verhindern müssen, sagte ein Zeuge.

Dabei sei es auf Anfrage des jungen Folge-Piloten zur fehlerhaften Zuweisung der zu tiefen Flughöhe 100 (10'000 Fuss oder 3048 Meter) statt des für Ostabflüge vorgeschriebenen Levels 150 (15'000 Fuss oder 4572 Meter) gekommen.

Weil die Funkverbindung mit dem Unglückspiloten in der Zwischenzeit von Meiringen an die Flugsicherung in Dübendorf ZH weitergeleitet worden war, habe der Flugverkehrsleiter seinen Fehler nicht mehr rechtzeitig korrigieren können.

So kam der Versuch, mit Dübendorf telefonisch in Kontakt zu treten, zu spät. Der damals dort zuständige Controller sagte als Zeuge aus, dass er sich auf die Übernahme der beiden Flugzeuge («Check-in») über Funk konzentriert habe. Deshalb habe er vorerst nicht - das heisst zu spät - auf das eingehende Telefon aus Meiringen reagieren können.

Rund elf Meter unterhalb des Grats kollidiert

Der Unglückspilot schoss nur 58 Sekunden nach der fehlerhaften Anweisung auf einer Höhe von 3319 Meter - rund elf Meter unterhalb des Grats - in die Felswand. Der bordeigene Höhenradar sei in diesem Gelände untauglich, sagte einer der Experten.

Die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 in Muttenz ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird am Nachmittag des 9. Januar eröffnet werden.

(sda/red.)

veröffentlicht: 4. Januar 2024 18:55
aktualisiert: 4. Januar 2024 18:55
Quelle: FM1Today

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