Quelle: SRF / Rundschau / CH Media Video Unit / Katja Jeggli
Den genauen Betrag wisse er nicht mehr ganz genau, sagte Blocher. Er habe keine Hemmungen, das zu sagen. Er gebe das Geld für etwas aus, das ihm am Herzen liege, nämlich das Wohl der Schweiz. Die SVP sei nur Mittel zum Zweck.
Kürzlich sorgte die SVP mit einem pompösen Wahlauftakt mit 4000 Mitgliedern im Zürcher Hockey-Stadion für Aufsehen.
Quelle: TeleZüri, Archivbeitrag vom 27. August 2023
Die Mitte-Partei erhält nach Angaben von Vizepräsidentin und Zürcher Grossrätin Yvonne Bürgin ZH pro Jahr Spenden in der Höhe von rund zwei Millionen Franken. Die Hälfte davon seien kleine und Kleinstspenden, die andere Hälfte komme von Firmen, sagte Bürgin in der Sendung. Die grösste Spende sei letztes Jahr von der Credit Suisse gekommen: 189'000 Franken.
Grüne mit Rekordspende
Die FDP erhält gemäss der Sendung unter anderem vom Verein «Freunde der FDP» rund 700'000 Franken pro Jahr. Für den Wahlkampf kommen nach Angaben von Vereinspräsident Philip Mosimann noch etwas mehr als 100'000 Franken als «Wahlbatzen» dazu.
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Eine Rekordspende gaben kürzlich die Grünen bekannt: eine Million Franken, die grösste Einzelspende in ihrer Geschichte. Carmita Burkard Kroeber, eine Erbin der Gründerfamilie des Baustoffkonzerns Sika, hatte den Betrag überwiesen. Mit der Million Franken verdopple seine Partei das Wahlkampfbudget, sagte dazu Grünen-Präsident Balthasar Glättli.
Ab Kampagnen-Budget von 50'000 Franken
Für die Nationalratswahlen 2023 gelten zum ersten Mal die neuen Transparenzvorgaben für die Politikfinanzierung: Die Finanzierung von Kampagnen ab einem Budget von 50'000 Franken für Abstimmungen und Nationalratswahlen muss neu offengelegt werden.
Im Nachhinein muss eine Schlussrechnung der Einnahmen vorliegen, die Zuwendungen ab 15'000 Franken pro Kopf und Kampagne im Jahr vor dem Urnengang enthält. Im Ständerat gilt dies nur für Gewählte.
Die im Parlament vertretenen Parteien müssen zudem Zuwendungen ab 15'000 Franken pro Kopf und Jahr – ob es Geld oder etwas anderes ist – gegenüber der Eidgenössischen Finanzkontrolle offenlegen, ebenso Beiträge der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen. Dabei muss ersichtlich sein, vom wem die Zuwendung kommt.
(sda/bza)