Andelfingen ZH

Gemeinde verbietet Hüpfburgen wegen «hörbarer Freude der Kinder»

04.08.2023, 13:45 Uhr
· Online seit 04.08.2023, 10:24 Uhr
Der Gemeinderat von Kleinandelfingen hat die Nutzung des Gemeindeparks neu geregelt. Hüpfbürgen sind dort künftig verboten. Unter anderem ein Grund für das Verbot sei die «hörbare Freude der Kinder». Daran würden sich Anwohnende stören.
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Man freue sich, dass der Gemeindepark von Kleinandelfingen rege genutzt wird, zu Spass und Erholung beitrage und dort Feste und Kindergeburtstage gefeiert werden, schreibt der Gemeinderat im aktuellen Mitteilungsblatt.

Anwohnende stören sich am Lärm

So sehr die Gemeinde «den jungen Gästen und Eltern dieses Vergnügen» gönne, berge es jedoch «leider in verschiedener Hinsicht auch Missvergnügen», zitiert der «Landbote» aus der Mitteilung.

Einige dieser Kindergeburtstage dürfen künftig deshalb um eine Attraktion ärmer werden. So hat der Gemeinderat entschieden, dass im sogenannten Grillenpark keine Hüpfbürgen mehr erlaubt sind. Die Hüpfbürgen würden mit ihrem Gewicht je nach Witterung dem Rasen schaden.

Ausserdem sei die erhöhte Geräuschbelastung ein Dorn im Auge der Anwohnenden. Der Lärm aus dem Hüpfburg-Gebläse und die «hörbare Freude der Kinder» sei für die Nachbarschaft störend, heisst es weiter.

Hüpfburgen schränken andere Parkbesucher ein

Zudem nehme die Installation der Burgen viel Platz in Anspruch, was andere Besucherinnen und Besucher bei der Nutzung des Parks einschränke. Deshalb sieht der Gemeinderat sich gezwungen, solche Hüpfburgen künftig im Grillenpark der Gemeinde komplett zu verbieten.

veröffentlicht: 4. August 2023 10:24
aktualisiert: 4. August 2023 13:45
Quelle: ZüriToday

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