In der Schweiz sind viele Menschen fast schon überversichert. Doch nicht immer zahlt die Versicherung bei Unfällen dann auch. Im Bereich Wintersport sind zwar die Heilbehandlungs-, Rettungs- und Transportkosten bei Freizeitunfällen grundsätzlich gedeckt. Geldleistungen wie Taggelder oder Rentenleistungen können allerdings gekürzt werden, wenn du ein relatives oder absolutes Wagnis eingehst.
Hier ein paar Beispiele aus dem SUVA-Versicherungsratgeber, die erklären, wann ein sogenanntes Wagnis (also ein gewagtes, riskantes Vorhaben) vorliegt und in welchem Fall dies Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben kann.
Zu Fuss unterwegs
Beim Wandern gilt: Wer mit Wanderschuhen zu Fuss auf den Winterwanderwegen unterwegs ist, auf jenen bleibt und den Winterwanderbericht vorher gecheckt hat, ist versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.
Wer hingegen abseits der gekennzeichneten Wege bei erhöhter Lawinengefahr schlecht ausgerüstet oder zu wenig informiert auf Wanderschaft geht, der geht ein relatives Wagnis ein. Die Geldleistungen können deshalb um 50 Prozent gekürzt, in besonders schweren Fällen sogar gänzlich gestrichen werden.
Ski und Snowboard
Ähnliches gilt auch, wenn du mit Ski, Snowboard oder Telemark-Ski unterwegs bist. Bleibst du auf der Piste, hast du nichts zu befürchten, sollte es zu einem Unfall kommen. Aber auch neben der Piste oder auf Skitouren bist du gut versichert – wenn die Schnee- und Wetterverhältnisse, deine Ausrüstung und deine Vorbereitung stimmen. Über die aktuelle Lawinenlage kannst du dich hier zuverlässig informieren.
Kritisch wird es auf Touren und beim Skifahren im Dunkeln, wenn die Pisten eigentlich gesperrt sind. Dies kann als Wagnis eingestuft werden. Vor allem die Seile von Pistenfahrzeugen und Lawinensprengungen stellen eine grosse Gefahr dar. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Ebenfalls riskant werden kann es im Snowpark: Wenn dir bei einem gefährlichen Sprung oder Trick, der deine Fähigkeiten übersteigt, etwas passiert, kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Dies gilt auch, wenn du schlecht ausgerüstet bist und beispielsweise keinen Helm oder keinen Rückenpanzer trägst.
Schlitteln
Beim Schlitteln spielt nicht nur das Gelände, sondern auch der Schlitten selber eine Rolle. Schlitteln auf Schlittelwegen oder an einem Schlittelhang mit einem Holzschlitten oder einem Bob stellt kein Wagnis dar, du bist also gut versichert.
Wagst du dich allerdings mit einem aufgeblasenen Autoreifen («Snowtube») oder mit einem selbst gebastelten Gefährt den Hang hinunter, kann dir die Versicherung bei einem Unfall allenfalls die Geldleistungen kürzen. Dies passiert vor allem, wenn du in gefährlichem Gelände oder auf einer Abfahrt mit ungepolsterten Hindernissen unterwegs bist, aber auch bei erhöhter Lawinengefahr.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Grundsätzlich gilt: Beim Ausüben von Wintersport solltest du kein unnötiges Risiko eingehen. Beim Fahren abseits der Piste oder anderen sogenannten Wagnissen musst du dir bewusst sein, dass es bei einem Unfall teuer werden kann. Eine gute Ausrüstung, das vorgängige Checken der Schnee- und Wetterverhältnisse und das allfällige Abschliessen einer Zusatzversicherung können das Risiko erheblich verringern. Auch eine Rega-Gönnerschaft kann sinnvoll sein.
Im Aargau starten schon bald die Sport- oder eben Skiferien. Diese sind je nach Bezirk unterschiedlich. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Feriendaten:
(umt)