Strafbefehl

Aargauer Lernende fälscht Absenzen und wird verurteilt

19.04.2023, 15:59 Uhr
· Online seit 19.04.2023, 15:10 Uhr
Nach einem Krankheitstag liess sich eine angehende Dentalassistentin ihre Absenz ordnungsgemäss von ihrem Arbeitgeber unterschreiben. Als ihr danach auffiel, dass noch zwei weitere Absenzen offen sind, fälschte sie das Formular und trug diese ebenfalls in der Absenz ein. Das kam sie nun teuer zu stehen.
Anzeige

Mitte November 2022 musste die Beschuldigte den Schulunterricht aussetzten, da sie krank war. Ordnungsgemäss füllte die angehende Dentalassistentin aus dem Aargau ein Absenzenformular aus, welches sie der Berufsschule vorlegte. Rund eine Woche darauf liess sie das Formular von ihrem Arbeitgeber, einer Zahnarztpraxis in der Region Fricktal, unterschreiben.

Lernende fälscht Absenz

Als die 19-Jährige das nächste Mal den Unterricht in der Berufsschule besuchte, merkte sie, dass am Nachmittag eine Prüfung ansteht. Diese wollte sie jedoch nicht schreiben, sondern lieber zu einem späteren Zeitpunkt nachholen – sie machte demnach blau. Weiter fiel ihr auf, dass sie eine ältere Absenz von Anfang November 2022 nicht mit einem Absenzenformular entschuldigt hatte.

Die Frau kam daher auf die Idee, das bereits von ihrem Arbeitgeber unterschriebene Formular anzupassen. Die bereits bestehende Absenzenmeldung ergänzte sie mit den beiden neuen Tagen, an denen sie fehlte. Im Wissen, dass es sich um ein nachträglich abgeändertes Formular handelt, gab sie es ihrer Klassenlehrperson der Berufsschule ab. Die Lehrperson wurde jedoch durch die angepasste Absenz stutzig und meldete daraufhin den Fall.

19-Jährige flog auf

Durch die Fälschung der Daten auf ihrer Absenz wollte die 19-Jährige die anstehende Prüfung schwänzen und sie zu einem späteren Termin nachholen. Zudem wollte sie eine noch offene Absenz ohne Mitteilung an ihren Arbeitgeber durch die Schule bestätigen. Dadurch machte sich die Beschuldigte jedoch strafbar wegen Ausweisfälschung.

Die angehende Dentalassistentin wird zu einer Geldstrafe von 900 Franken verurteilt. Diese muss sie bezahlen, wenn sie innerhalb der Probezeit von zwei Jahren erneut gegen das Gesetz verstösst. Weiter muss sie eine Busse von 200 Franken bezahlen sowie Gebühren von 1800 Franken. Das Urteil wird auch im Strafregister eingetragen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 19. April 2023 15:10
aktualisiert: 19. April 2023 15:59
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch