Aargau/Solothurn

Frau von Aargauer FDP-Lokalpolitiker wegen Russen-Hass verurteilt

Rassendiskriminierung

Frau von Aargauer FDP-Lokalpolitiker wegen Russen-Hass verurteilt

· Online seit 07.10.2022, 05:59 Uhr
Weil die ukrainische Frau eines Aargauer FDP-Politikers in den Sozialen Medien Russinnen und Russen beleidigt hat, wurde sie nun wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
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«Der russische Faschist», «eure Kinder und Grosskinder werden verflucht sein» oder «ihr seid einfach russische Kacker»: Die 55-jährige Ukrainerin hat nach der russischen Invasion in der Ukraine Ende Februar einige Videos in öffentliche Facebook-Gruppen gepostet, in denen sie eine äusserst feindselige Haltung gegenüber Personen russischer Abstammung einnahm. Der russisch-schweizerische Verein Rodnik reichte deshalb am 29. März einen Strafantrag gegen die Ukrainerin ein. Nun wurde sie unter anderem wegen Rassendiskriminierung verurteilt.

Mehrere Facebook-Posts innerhalb kurzer Zeit

Wie einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, wirkte die Frau eines Aargauer FDP-Politikers in der Zeit von Ende Februar bis Mitte März mindestens 17-mal «wiederholt, gezielt nachhaltig und eindringlich auf unzählige, ihr nicht bekannte Facebook- und Instagram-Nutzer ein, um bei diesen eine feindselige Haltung gegen Personen russischer Abstammung zu vermitteln und ein entsprechend feindseliges Klima gegen diese Personen zu schaffen und zu verstärken». Damit machte sie sich laut Strafbefehl wegen mehrfacher Rassendiskriminierung schuldig.

Auch schuldig wegen übler Nachrede

Und auch wegen übler Nachrede wurde die 55-Jährige verurteilt. Dies, weil sie in drei öffentlichen Facebook-Gruppen einen Text in kyrillischer Schrift veröffentlichte. Dort warf sie einer Frau, welche zugleich auch Strafklägerin ist, vor, dass sie den «russischen Hitler» unterstützen würde. Die Strafklägerin hat auch einen Youtube-Kanal mit Videos, in denen zu sehen ist, wie sie Migranten hilft. Die Verurteilte schrieb dazu: «In Tat und Wahrheit versucht sie, Geld von ihren Zuschauern zu verdienen.» Sie habe nie gearbeitet und diese «sowjetische Tante» sei lediglich die «Quatscherin Nummer 1 in der Schweiz». Laut der Aargauer Staatsanwaltschaft stellt sie die Strafklägerin damit als nicht vertrauenswürdig und pro-sowjetisch dar, was nicht ihrer Einstellung entspräche. Diese fühlte sich in ihrem Gefühl, ein ehrbarer Mensch zu sein, verletzt.

Happige Strafe und offene Forderungen

Die Frau des FDP-Politikers wurde nun zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 14'700 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse samt Strafbefehlsgebühr sowie Polizeikosten in der Höhe von insgesamt 3800 Franken bezahlen. Die Forderungen von zwei Strafklägerinnen in der Höhe von total 8000 Franken stehen dabei noch aus.

veröffentlicht: 7. Oktober 2022 05:59
aktualisiert: 7. Oktober 2022 05:59
Quelle: ArgoviaToday

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