Die Testkäuferinnen und Testkäufer im Alter von 14 bis 17 Jahren waren zwischen April und Dezember 2022 unterwegs, wie das DGS schreibt. Viele Fehlverkäufe von Alkohol an Minderjährige, jeweils rund 50 Prozent, sind in Restaurants, im Detailhandel, in Takeaways sowie an Events vorgekommen.
Besser abgeschnitten haben Grossverteiler (20 Prozent), Kioske (18), Tankstellenshops (15) und Bars (7). Insgesamt lag die Fehlerquote bei Spirituosen bei 32 Prozent, bei Bier/Wein bei 33 Prozent. Im letzten Jahr waren die Zahlen noch ernüchternder – allerdings nicht für die potenziellen jugendlichen Käuferinnen und Käufer: 46 Prozent aller Testkäufe waren damals erfolgreich. Damit lag der Kanton Aargau über der landesweiten Fehlverkaufsquote von 33,5 Prozent.
Altersidentifikation online nicht gewährleistet
Besonderer Handlungsbedarf bestehe im Online-Handel, wo nur in zwei von neun Fällen die Jugendschutzbestimmungen vollständig eingehalten wurden. Die bestehenden Tools zur Altersidentifikation reichten nicht aus, um den Jugendschutz zu gewährleisten, schreibt das DGS.
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Durchgeführt wurde die Aktion vom Blauen Kreuz Aargau/Luzern in 37 Gemeinden. In Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei seien die Testkäufe jeweils anschliessend mit den Verkaufsstellen besprochen und die Verantwortlichen betreffend Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sensibilisiert worden. Strafrechtlich dürften die aus den Testkäufen gewonnenen Erkenntnisse nicht verwertet werden. «Im Moment gibt es dazu die rechtliche Grundlage noch nicht», sagt Nicole Räber, Projektleiterin Sucht beim DGS, zu ArgoviaToday. Das wird sich mit Inkrafttreten des Tabakproduktgesetzes allerdings ändern. Dieses könnte Mitte 2024 in Kraft treten.
Im Vergleich zum Alkoholverkauf etwas besser ausgefallen ist das Resultat bei den Tabakwaren, wo Jugendliche in 8 von 36 Fällen das gewünschte Produkt erhielten.
Kampagne läuft weiter
Gegenüber den Resultaten von 2019 und 2021 wurde zudem eine Verbesserung festgestellt. Der Kanton Aargau werde sich auch 2023 und 2024 an der Testkaufkampagne des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beteiligen, schreibt das DGS.
(sda/lba)