Aargau/Solothurn

Kantonspolizei Aargau hat Staatsanwalt Simon Burger nicht ausspioniert

Justizaffäre

Untersuchung zeigt: Kapo Aargau hat Staatsanwalt Burger nicht bespitzelt

· Online seit 03.04.2023, 17:17 Uhr
Laut einer externen Untersuchung wurde Staatsanwalt Simon Burger von der Kapo Aargau nicht ausspioniert. Der Bericht zeigt vielmehr, dass andere Staatsanwälte einem Polizeioffizier belastendes Material zugespielt haben. Definitiv sind diese Erkenntnisse aber noch nicht.

Quelle: TeleM1

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Amtsmissbrauch, falsche Anschuldigungen, Verleumdung und üble Nachrede: Es waren happige Vorwürfe, die ein ehemaliger Polizeioffizier gegen Simon Burger erhob. Die Strafverfolgungsbehörden haben aber entschieden, die Anzeige gegen ihn nicht weiterzuverfolgen (ArgoviaToday hat darüber berichtet).

Damit war die Aargauer Justizaffäre jedoch noch nicht abgeschlossen. Burger kritisierte, dass die Polizei belastendes Material gegen ihn auf eine fragwürdige Art und Weise beschafft haben soll. Das Büro von Simon Burger soll illegal durchsucht worden sein. Zudem sollen interne Mails weitergeleitet oder abgefangen worden sein, wie aus der Anzeige hervorgeht.

Quelle: TeleM1

Aus diesem Grund hatte die Aargauer Regierung im vergangenen Herbst eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Diese sollte klären, ob ein Polizeioffizier das belastende Material gegen Burger mit illegalen Methoden beschafft hatte. Die vorliegenden Ergebnisse entlasten nun aber den ehemaligen Polizisten, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Er gelangte nicht durch Berufskollegen an die Unterlagen. Vielmehr wurden sie ihm von Personen aus der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm aufforderungslos zugetragen.

Laut diesen Ergebnissen hat die Polizei Burger also nicht bespitzelt und der ehemalige Polizeioffizier wird entlastet. Juristisch ist der Streit aber noch nicht beendet. Burger hat eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Er wirft einer oder mehreren Personen vor, «in seinem Büro oder anderswo in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Zofingen Kulm eine entsorgte Aktennotiz in strafrechtlich relevanter Art und Weise behändigt zu haben».

Quelle: Tele M1/ArgoviaToday

(red.)

veröffentlicht: 3. April 2023 17:17
aktualisiert: 3. April 2023 17:17
Quelle: ArgoviaToday

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