Aargau/Solothurn

Wegen Fake-Video: Andreas Glarner muss Sibel Arslan den Anwalt zahlen

Urteil

Wegen Fake-Video: Andreas Glarner muss Sibel Arslan den Anwalt zahlen

· Online seit 05.01.2024, 08:32 Uhr
Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner erstellte mit künstlicher Intelligenz ein Deep-Fake-Video von Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Nun muss er dafür büssen.

Quelle: Tele M1 / Jeffrey Gnehm/ CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris (Archivvideo vom 17.10.2023)

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Kurz vor den eidgenössischen Wahlen im vergangenen Herbst sorgte der Aargauer SVP-Politiker Andreas Glarner für Schlagzeilen. Er veröffentlichte ein angebliches Video von Sibel Arslan (Grüne), das mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurde. In diesem Video wurden Arslan Aussagen in den Mund gelegt, die im Gegensatz zu ihren tatsächlichen Überzeugungen standen. Unter anderem rief sie dazu auf, die SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen.

Arslan liess das jedoch nicht auf sich sitzen und ging juristisch gegen Glarner vor: Sie reichte gegen ihn eine Klage wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ein. Das Zivilgericht Basel-Stadt ordnete daraufhin per superprovisorischer Verfügung an, dass das Video innerhalb von vier Stunden aus dem Netz genommen werden muss.

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Ausserdem hat das Gericht nun noch einen weiteren Entscheid gefällt, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Glarner wurde eine Busse in Höhe von 3842.50 Franken auferlegt. 1500 Franken davon sind für die Gerichtskosten und 2342.50 Franken muss er Arslan für die Anwaltskosten zahlen. Der Beschluss trägt das Datum vom 20. November und ist jetzt rechtskräftig geworden.

Andreas Glarner sieht die Busse gelassen. Er verzichtet darauf, gegen das Urteil vorzugehen. «Das war mir der Spass wert», sagt er dem «Tagesanzeiger». Damit akzeptiert er nicht nur den richterlichen Löschungsbefehl, sondern auch implizit, dass das Video Arslans Persönlichkeitsrechte tatsächlich verletzt hat.

(red.)

veröffentlicht: 5. Januar 2024 08:32
aktualisiert: 5. Januar 2024 08:32
Quelle: ArgoviaToday

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