Zwischen der 61-Jährigen Q.W.* und «Nino» fing es zu einem unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2021 an zu knistern. Wie es heutzutage nicht unüblich ist, lernten sich die beiden auf dem Online-Datingportal Tinder kennen.
Fiese Bekanntschaft auf Tinder gemacht
«Nino» fragte W. nach einiger Zeit, ob sie ihm einen Gefallen machen könne. Dieser lautete laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wie folgt: «Ninos» Kollegin aus London, möchte gerne ein Schmuckstück aus Amerika kaufen sowie die Studiengebühren ihres Sohnes bezahlen. Dafür brauche sie jedoch Bitcoin. Um an diese zu gelangen, müsse W. eine von «Nino» überwiesene Geldsumme an einem Automaten in Bitcoin umwandeln. Als Dankeschön dürfe W. von dem überwiesenen Geld zehn Prozent behalten.
Mit der rosaroten Brille auf, stimmte W. der Bitte von «Nino» zu und gab der Tinder-Bekanntschaft ihre IBAN-Nummer an. Im Zeitraum zwischen Anfang August 2021 und Mitte August 2022 überwies «Nino» W. an sieben verschiedenen Tagen Geldbeträge in der Höhe von bis zu 5000 Franken. Ohne das Geschehen zu hinterfragen, begab sich W. kurz nach den von «Nino» getätigten Überweisungen zu SBB-Schaltern in Baden, Zürich und Oerlikon, um mit ihrer Debitkarte Bargeld abzuheben. Das Geld wandelte sie daraufhin in Bitcoin um und leitete die QR-Codes via Whatsapp an die Kollegin von «Nino» weiter.
Geld in Bitcoin gewaschen
Wie sich später herausstellte, stammte das Geld, welches «Nino» W. überwiesen hat, aus einer anderen «Romance Scam»-Masche. Dabei forderte «Nino» eine Frau auf, an sieben verschiedenen Daten Geldsummen in der Höhe von bis zu 5000 Franken zu überweisen. Aus dem Strafbefehl ist zu entnehmen, dass «Nino» der Frau durch die Masche einen Gesamtbetrag von 10'400 Franken abzockte.
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Ohne ihre Tat zu hinterfragen oder die Personen zu kennen, hat W. für ihre Tinder-Bekanntschaft «Ninos» Geld gewaschen. Zudem hat W. 1040 Franken eingesackt, welches ursprünglich aus der Tasche des ihr unbekannten «Romance Scam»-Opfers stammten. Das eingesackte Geld hat sie für eigene Zwecke verwendet. W. wurde wegen Geldwäscherei sowie der Ersatzforderung in der Höhe von 1040 Franken zur Anzeige gebracht.
Hartes Urteil wegen Unwissenheit
Für ihre Unwissenheit und ihre unhinterfragten Handlungen, muss W. nun bezahlen. Sie wird von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren von über 1250 Franken. Weiter muss sie für die Ersatzforderung von 1040 Franken aufkommen.
Wer genau hinter dem Pseudonym «Nino» steckt, wird vielleicht nie herausgefunden. Laut Strafbefehl konnte die Rufnummer der unbekannten Täterschschaft auf mehrere Länder zurückgeführt werden, so unter anderem Finnland, Amerika und das Vereinigte Königreich.
*Name der Redaktion bekannt