Nach Brand in Spreitenbach

Niemand verantwortlich? Kein Schadensersatz für Bauernfamilie Töngi

31.10.2022, 19:58 Uhr
· Online seit 31.10.2022, 19:51 Uhr
Asche auf dem ganzen Feld verteilt, wo eigentlich Kühe grasen sollten: Das Ausmass nach dem Brand der Lagerhalle im Industriegebiet in Spreitenbach ist riesig, auch für Bauern aus der Umgebung. Trotz mehreren tausend Franken Verlust bekommt die Bauernfamilie Töngi aber kein Geld als Entschädigung.

Quelle: TeleM1

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Die Flammen des Lagerhausbrands in Spreitenbach Ende Mai waren im ganzen Limmattal zu sehen, als in einem Lagerhaus in der Spreitenbacher Industrie ein Grossbrand ausgebrochen war. Kilometerweit flogen Aschebrocken in die Umgebung, so auch auf die Felder der Bauernfamilie Töngi, rund 2.5 Kilometer entfernt vom Brandplatz.

«Es hat insgesamt etwa 16 65-Liter-Abfallsäcke gefüllt. Der Aufwand betrug rund 30 Arbeitsstunden», sagt Roland Töngi. «Ich dachte schon da, diese Arbeit muss mir jemand entschädigen. Ich habe auch anderes zu tun, das war jetzt nicht gerade mein Hobby, das zu sammeln.»

Versicherung und Besitzer des Lagerhauses fühlen sich nicht zuständig

Die Versicherung Töngis sieht das anders: Weil die Polizei die Brandursache nicht restlos klären konnte, könne man auch niemanden zu Schadensersatz verpflichten. Unverständlich für den Bauern mit seinem Betrieb mit rund 30 Milchkühen auf dem Heitersberg. «Ich habe daraufhin Kontakt zu den Besitzern des Lagerhauses aufgenommen. Doch die haben auch gleich abgeblockt. Sie wollten nichts davon wissen, das sei mein Problem.»

Die Rieder Transport AG, die Besitzerfirma des in Brand geratenen Lageshauses, wollte sich auf Anfrage von Tele M1 am Montag nicht zum Thema äussern, stellte aber für Mitte Woche eine Stellungnahme in Aussicht.

Rechtsanwalt sieht Chancen auf Kompensation

Tele M1 hat den Fall mit Rechtsanwalt André Kuhn angeschaut. Kann sich die Versicherung tatsächlich vor der Zahlung drücken? Es ist nicht ganz unkompliziert, zeigt sich: «Einen Sachschaden muss man immer ersetzen, auch einen Personenschaden. Bei den anderen Schäden, den reinen Vermögensschäden, ist es anders. Dort braucht es zusätzlich eine Schutznorm, die verletzt werden muss», sagt Kuhn.

Genau ein solcher Vermögensschaden trete beim Grossbrand von Spretenbach aber ein. Auch die Schutznorm sei erfüllt. Man dürfe Nachbarn «nicht einfach schaden mit Lärm, Rauch oder Asche, sonst wird man schadenersatzpflichtig», schätz Kuhn die Lage ein. Und empfiehlt der Familie Töngi, mit fachkundiger Hilfe nochmals auf die Versicherung zuzugehen.

Quelle: TeleM1

(lba)

veröffentlicht: 31. Oktober 2022 19:51
aktualisiert: 31. Oktober 2022 19:58
Quelle: Tele M1

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