Kostenkontrolle im Ausland

Callcenter werden an die kurze Leine genommen

01.07.2021, 18:38 Uhr
· Online seit 01.07.2021, 12:15 Uhr
Mit der Revision des Fernmeldegesetzes will der Bundesrat Telekom-Kunden jetzt stärker in Schutz nehmen. Unerwünschte Werbeanrufe und unerwartet hohe Telefon-Rechnungen wegen Roaminggebühren sollen in Zukunft deutlich seltener vorkommen.
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«Haben sie kurz Zeit für eine Umfrage?» Wer kennt sie nicht – lästige Werbeanrufe, bei denen meistens versucht wird, einem eine Finanzberatung oder eine Versicherung aufzuschwätzen. Telekomanbieter wie die Swisscom, Salt oder Sunrise sind neu dazu verpflichtet, ihren Kunden «ein geeignetes Mittel gegen unlautere Werbeanrufe» anzubieten.

Wie bekomme ich einen «Callfilter»?

Werbeanruf-Filter sind derzeit der effektivste Schutz vor nervigen Anrufen. Ähnlich wie bei einem E-Mail-Spam-Filter werden Anrufe, bei denen es sich vermutlich um illegale Werbeanrufe handelt, gar nicht mehr durchgestellt.

Während Swisscom-Kunden den «Callfilter» im Cockpit unter Anrufeinstellungen noch selbst aktivieren müssen, wird dieser laut der Stiftung für Konsumentenschutz bei Sunrise automatisch eingeschaltet. Gemäss dem «Beobachter» müssen auch UPC- und Salt-Kunden den «Callfilter» nicht selber aktivieren.

Gibt es Unterschiede zwischen Festnetz und Handy?

Bisher machten sich nur Callcenter strafbar, die Telefonnummern mit Sterneintrag im Telefonbuch belästigten. Seit dem 1. Januar 2021 gilt dieser Schutz auch für Handy-Nummern.

Neu werden auch Unternehmen, die von unerlaubten Werbeanrufen profitieren, in die Verantwortung genommen. «Vor allem Versicherungen und Krankenkassen, die notabene für den grössten Teil der Werbeanrufe verantwortlich sind, müssen nun genauer hinschauen, mit welchen Callcentern und Maklern sie zusammenarbeiten», meint Sara Stalder, Geschäftsleiterin beim Konsumentenschutz.

Roaminggebühren: Keine bösen Überraschungen mehr

Das revidierte Fernmeldegesetz bringt ab dem 1. Juli auch beim Roaming Verbesserungen zugunsten der Konsumenten und Konsumentinnen:

  • Telefongespräche müssen neu sekundengenau und Internetnutzung kilobytegenau abgerechnet werden. Bisher: Es durfte grosszügig auf Minuten, beziehungsweise Megabyte aufgerundet werden. 
  • Roaming-Pakete müssen mindestens 12 Monate gültig sein. Bisher: Oft verfielen Datenpakete nach 30 Tagen, auch wenn sie nicht vollständig aufgebraucht wurden.
  • Besonders teure Roaming-Dienstleistungen, wie für Flugzeuge oder auf dem offenen Meer (Fähren, Kreuzfahrtschiffe), müssen standardmässig ausgeschaltet sein.
  • Roaming-Pakete müssen über WLAN gekauft werden können, damit keine Kosten entstehen, bevor überhaupt ein günstiges Paket erworben werden konnte.

Zwingende Kostenlimite im Ausland

Ausgabenlimiten blockieren die Handynutzung im Ausland sobald eine bestimmte Kostenschwelle erreicht wird. Ab dem 1. Juli 2021 muss jede Telekom-Kundin eine solche Limite setzen, bevor Roaming genutzt werden kann. Wer die Limite nicht selbst festlegt, bekommt eine vorgesetzt. Die Höhe dieser «Standard-Limite» unterscheidet sich je nach Anbieter:

  • Swisscom: 200 Franken – gleichmässig aufgeteilt in Telefonie und Datennutzung
  • UPC: 200 Franken – gleichmässig aufgeteilt in Telefonie und Datennutzung
  • Sunrise: Telefonie keine vordefinierte Limite / Internetnutzung 100 Franken
  • Salt: 1'000 Franken – gleichmässig aufgeteilt in Telefonie und Datennutzung

(red.)

veröffentlicht: 1. Juli 2021 12:15
aktualisiert: 1. Juli 2021 18:38
Quelle: PilatusToday

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