Strafbefehl

23-Jähriger will Schuhe von Minderjährigem ablecken und wird verurteilt

31.03.2023, 08:23 Uhr
· Online seit 31.03.2023, 07:51 Uhr
Über Instagram hat ein 23-Jähriger einen 14-jährigen Bub aufgefordert, ihm Schuhe bereitzustellen, um diese später abzulecken. Laut einem Strafbefehl handelte es sich dabei um eine sexuelle Handlung mit einem Kind. Wie sich herausstellt, ist der 23-Jährige ein Wiederholungstäter.
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Zwischen dem 1. Dezember 2021 und 28. Januar 2022 trat D. F.* über Instagram in Kontakt mit einem 14-jährigen Buben. Dabei soll der 23-Jährige dem Minderjährigen Bilder geschickt haben, wie er selber seine Schuhe ableckt. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei F. um einen Wiederholungstäter. Im Zeitraum der geschriebenen Nachrichten soll sich der 23-jährige F. an seinen mutmasslichen Wohnorten in Portugal und im Bezirk Zofingen befunden haben. So steht es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau.

F. wollte Schuhe von Minderjährigem abholen

Daraufhin forderte F. den 14-Jährigen auf, seine Wanderschuhe vor die Haustüre zu stellen, damit F. diese abholen kann. Dem Beschuldigten soll die Konversation über Instagram sowie die Vorstellung über das Ablecken der Schuhe des Minderjährigen Lust bereitet haben. Somit hat der 23-Jährige den minderjährigen Jungen vorsätzlich in sexuelle Handlungen einbezogen.

Des Weiteren stahl er das Kawasaki-Motorrad seines Nachbarn und befuhr in der Folge die Strassen. Das, obwohl er keinen Führerausweis für das Motorrad besass.

23-Jähriger ist Wiederholungstäter

Laut dem Strafbefehl wird der 23-Jährige aus dem Bezirk Zofingen für seine beiden Vergehen zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt. Das bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem kommt eine Busse von 300 Franken sowie eine Gebühr von 800 Franken dazu.

Ausserdem wurde die Probezeit eines früheren Urteils vom Januar 2022 um ein Jahr verlängert. Er wurde damals zu einer Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt. Wie im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, handelte es sich bereits damals um ein Urteil wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind.

*Name der Redaktion bekannt

veröffentlicht: 31. März 2023 07:51
aktualisiert: 31. März 2023 08:23
Quelle: ArgoviaToday

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