Zwischen dem 1. Dezember 2021 und 28. Januar 2022 trat D. F.* über Instagram in Kontakt mit einem 14-jährigen Buben. Dabei soll der 23-Jährige dem Minderjährigen Bilder geschickt haben, wie er selber seine Schuhe ableckt. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei F. um einen Wiederholungstäter. Im Zeitraum der geschriebenen Nachrichten soll sich der 23-jährige F. an seinen mutmasslichen Wohnorten in Portugal und im Bezirk Zofingen befunden haben. So steht es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau.
F. wollte Schuhe von Minderjährigem abholen
Daraufhin forderte F. den 14-Jährigen auf, seine Wanderschuhe vor die Haustüre zu stellen, damit F. diese abholen kann. Dem Beschuldigten soll die Konversation über Instagram sowie die Vorstellung über das Ablecken der Schuhe des Minderjährigen Lust bereitet haben. Somit hat der 23-Jährige den minderjährigen Jungen vorsätzlich in sexuelle Handlungen einbezogen.
Des Weiteren stahl er das Kawasaki-Motorrad seines Nachbarn und befuhr in der Folge die Strassen. Das, obwohl er keinen Führerausweis für das Motorrad besass.
23-Jähriger ist Wiederholungstäter
Laut dem Strafbefehl wird der 23-Jährige aus dem Bezirk Zofingen für seine beiden Vergehen zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Franken verurteilt. Das bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem kommt eine Busse von 300 Franken sowie eine Gebühr von 800 Franken dazu.
Ausserdem wurde die Probezeit eines früheren Urteils vom Januar 2022 um ein Jahr verlängert. Er wurde damals zu einer Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt. Wie im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, handelte es sich bereits damals um ein Urteil wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind.
*Name der Redaktion bekannt