Volksschule

Aargauer Regierung lehnt mehr Geld für Schwimmunterricht ab

· Online seit 03.09.2021, 16:19 Uhr
Für den Schwimmunterricht an der Aargauer Volksschule stellt der Kanton gemäss Regierungsrat genug Geld zur Verfügung. Er lehnt die Forderung aus den Reihen von SVP, FDP, SP, Grünen und EVP für mehr Ressourcen ab. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, eigene Lösungen zu finanzieren.
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Die Rahmenbedingungen des Schwimmunterrichts hätten sich weder mit der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans Volksschule noch mit der Einführung der Neuen Ressourcierung der Volksschule merklich geändert, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einem Postulat aus dem Grossen Rat.

Im neuen Lehrplan Volksschule werde aus Sicherheitsgründen empfohlen, im Schwimmunterricht bei mehr als 14 Schülerinnen und Schülern eine Begleitperson einzusetzen. Eine vergleichbare Empfehlung habe bereits früher bestanden.

Die Voraussetzungen an den Schulen für die Erteilung des Schwimmunterrichts seien jedoch unterschiedlich, hält der Regierungsrat fest. Einige Schulen profitierten von einem gemeindeeigenen Schwimmbad oder Freibad.

Andere Schulen ermöglichten im Sommerhalbjahr einen intensiveren, regelmässigen Besuch einer Badeanstalt in der Region im Rahmen des Stundenplans oder von Projektwochen.

Gruppen mit 14 Schülerinnen und Schüler

Eine dafür ausgebildete Lehrperson oder Schwimmlehrperson muss den Unterricht erteilen. Dafür seien grundsätzlich die Ressourcen aus dem Ressourcenkontingent für die Volksschule vor Ort einzusetzen, schreibt der Regierungsrat. Diese finanziellen Mittel könnten auch für die Begleitung von Gruppen mit mehr als 14 Schülern verwendet werden.

Einzelne Grossrätinnen und Grossräte aus den Reihen von SVP, FDP, SP Grüne sowie EVP forderten in einem Postulat vom Kanton mehr Geld für den Schwimmunterricht. Die Gemeinden sollten nicht zur Kasse gebeten werden. Die Sicherheit der Kinder solle klar und deutlich geregelt sein.

Mehrkosten von bis zu 5 Millionen Franken

Der Regierungsrat rechnet in seiner Stellungnahme vor, dass eine Begleitperson für Gruppen von mehr als 14 Schülern kantonsweit zu einem Mehraufwand von 2,6 Millionen Franken pro Jahr führen würde. Bei zwei Halbklassen mit zwei Schwimmlehrpersonen fielen Mehrkosten von 5,1 Millionen Franken pro Jahr an.

Der Regierungsrat hält im Grundsatz fest, der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Wasser werde eine hohe Bedeutung beigemessen. Der Schwimmunterricht als Teilbereich des Fachs Bewegung und Sport sei deshalb ein Pflichtangebot der Volksschule.

Die Schülerinnen und Schüler würden im Schwimmunterricht darin geschult, die Gefahren am und im Wasser einschätzen zu lernen und bei Gefahrensituationen verantwortungsbewusst zu handeln.

veröffentlicht: 3. September 2021 16:19
aktualisiert: 3. September 2021 16:19
Quelle: sda

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