Aargau/Solothurn

Beschuldigter kehrt nach Kriegstetten zurück – Gemeinde will ihn nicht

Feuerteufel vom Wasseramt

Beschuldigter kehrt nach Kriegstetten zurück – Gemeinde will ihn nicht

· Online seit 26.10.2022, 13:48 Uhr
Der mutmassliche Feuerteufel aus dem Wasseramt ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dass er nun in die Gemeinde Kriegstetten, wo er vor der Verhaftung gewohnt hat, zurückkehren will, löst in der Bevölkerung Angst aus.
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Seit wenigen Tagen ist bekannt: Im Zusammenhang mit der Brandserie im Wasseramt hat das Obergericht entschieden, einen 33-Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Er wird verdächtigt, verantwortlich für mehrere Brände im Wasseramt zu sein. Der ehemalige Feuerwehrmann wurde im Mai festgenommen, seine Untersuchungshaft wurde Anfang September verlängert. Dagegen reichte er allerdings Beschwerde ein und bekam Recht. Nun ist er wieder auf freiem Fuss. Bei den Opfern herrschte nach Bekanntwerden der Freilassung ein mulmiges Gefühl.

Gemeindeammann fürchtet «öffentlichen Pranger»

Vor der Verhaftung hat der Beschuldigte in Kriegstetten gewohnt. Dorthin ist er nun zurückgekehrt. Dies zum Ärger der Gemeinde. «Dass der Beschuldigte entschieden hat, wieder in unser Dorf zurückzukehren, beurteilt der Gemeinderat – wie ein überwältigender Teil der Bevölkerung – als unglücklich», schreibt Gemeindepräsident Simon Wiedmer in einem Communiqué.

Dies, weil er sich dem «unweigerlich folgenden öffentlichen Pranger» nicht werde entziehen können und die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Beschuldigte in ein soziales Vakuum gerate. Auch sei er aus der regionalen Feuerwehr entlassen worden und eine Rückkehr gelte als ausgeschlossen.

«Angst und Besorgnis»

Dass der mutmassliche Feuerteufel wieder auf freiem Fuss ist, sorgt in der Gemeinde allgemein für Unruhe, so habe dies im Dorf zu «Angst und Besorgnis» geführt. Der Gemeinderat will sich nicht zum Urteil des Obergerichts äussern, hält aber fest, dass der Entscheid, den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen, kein Entscheid über dessen Schuld oder Unschuld sei. «Das Obergericht bestätigte den dringenden und teilweise sogar erdrückenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten in Bezug auf die Brandereignisse», so Wiedmer weiter.

Der Verdächtigte wurde aus der Haft entlassen, weil das Obergericht, gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten, entschieden hat, dass die Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist.

(pfl/lba)

veröffentlicht: 26. Oktober 2022 13:48
aktualisiert: 26. Oktober 2022 13:48
Quelle: BärnToday

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