Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer / Video vom 06.06.23
Recyclingmaterial, welches vor einer Halle im Recyclingcenter Wiederkehr in Waltenschwil stand, fing am Dienstagnachmittag Feuer. Schnell entwickelte sich eine riesige Rauchwolke, die bis ins Seetal sichtbar war. Der Bund warnte vor der starken Rauchentwicklung und gab die Anweisung an die Bevölkerung, die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Nach zwei Stunden gab der Bund wieder Entwarnung als die Feuerwehr den Brand löschen konnte.
Eigenverantwortung zählt
Aber nicht nur Menschen sind davon betroffen – rund um Waltenschwil grasen unter anderem Rinder und Schafe. Diese sind auf den Bauer oder die Bäuerin angewiesen. Was passiert eigentlich mit den Tieren auf den Weiden, wenn der Bund eine Warnung an die Bevölkerung ausspricht? «Wenn sich die Tiere in einer dichten Rauchwolke befinden, holt der Bauer diese automatisch von der Weide», erklärt Ralf Bucher, Geschäftsführer vom Bauernverband Aargau, auf Anfrage von ArgoviaToday. «Vor allem dann, wenn man nicht weiss, was es für ein Rauch und ob dieser giftig ist. Generell sei Rauch weder für den Menschen noch für das Tier gesund.» Daher habe der Bauer durchaus das Interesse daran, die Tiere nach Hause zu bringen und zu schützen, so Bucher.
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Dennoch muss der Bauer oder die Bäuerin auch immer einschätzen, wie gesundheitsgefährdend der Rauch für ihn oder sie selbst ist. «Das ist nicht immer leicht, da eine Einschätzung abgeben zu müssen, ob eine Selbstgefährdung eingegangen werden kann», erklärt Bucher. Sollten die Tiere sterben, sei das ein enormer finanzieller Schaden. «Vom emotionalen gar zu schweigen. Dieser Aspekt kann nicht abgegolten werden. Das sind Existenzen und das lässt sich nicht in Worte fassen. Niemand will, dass seine Tiere so sterben. Zum Glück sind es wirklich Ausnahmen.»
Der Fall muss klar sein
Für den Schaden käme in so einem Fall wie in Waltenschwil die Haftpflicht des Schadenverursachers auf: «Wenn es klar ist, dass die Tiere aufgrund einer Rauchwolke gestorben sind, wenn die Kausalität eindeutig ist, übernimmt die Haftpflicht – in dem Fall die des Recyclingcenters – den Schaden. Diese ist dann in der Verantwortung, für die Schäden aufzukommen», sagt der Geschäftsführer.
Wenn die Kausalität jedoch nicht gegeben ist und der Schadenverursacher nicht eindeutig bestimmt werden kann, dann wird es schwierig, wie Bucher ausführt. «Der Bauer kann sich gegen sowas nicht explizit versichern. Lediglich gegen Vergiftungen kann er sich versichern, wenn das Rind oder Schaf vergiftetes Futter zu sich nimmt oder wenn im eigenen Betrieb giftige Gase ausgeströmt werden. Aber gegen eine Rauchwolke wie in Waltenschwil kann man sich nicht versichern.» Und da es sich in solchen Fällen um ganz seltene Ausnahmen handle, seien die Zuständigkeiten und Abläufe auch nicht immer eingespielt, so Ralf Bucher. Daher versucht der Verband, betroffene Bauern oder Bäuerinnen gut zu unterstützen.