Aargau/Solothurn

Lockenstab und Kopfhörer gefälscht und verkauft – Aargauer Betrüger fliegt auf

Fake Ware

Lockenstab und Kopfhörer gefälscht und verkauft – Aargauer Betrüger fliegt auf

· Online seit 21.11.2022, 07:06 Uhr
Das System ist simpel. Gefälschte Ware zum Originalpreis auf einer Verkaufsplattform anbieten und sich damit bereichern. Dies hat ein im Aargau wohnhafter Deutscher mit verschiedenen Produkten auf der Internet-Plattform «Tutti.ch» versucht. Ohne Erfolg. Der Betrug ist schliesslich aufgeflogen.
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Weihnachtszeit ist Geschenke-Zeit. Gerade das Online-Shopping dürfte während den vorweihnachtlichen Wochen noch etwas mehr Kundinnen und Kunden haben als sonst. Doch es ist Vorsicht geboten. Gerade bei Verkaufsplattformen, wie «Tutti.ch» oder Ebay, gibt es immer wieder Betrüger. So auch ein Fall jüngst aus dem Aargau. Ein heute 38-jähriger Mann versuchte mehrmals gefälschte Waren in Umlauf zu bringen. Das erste Mal im Juli vor einem Jahr.

Betrügerische Masche

Der aus dem Bezirk Baden stammende Mann schrieb ein Lockenstab-Set auf der Verkaufsplattform «Tutti.ch» aus – Warenwert 499 Franken. Eine interessierte Abnehmerin meldete sich daraufhin und wollte sich versichern, dass es sich hierbei um einen Originalartikel handelte. Am Bahnhof Baden kam es schliesslich zur Warenübergabe, der inzwischen verurteilte Mann erklärte auch auf erneute Nachfrage hin, dass es ein Originalprodukt sei. Dies geht aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervor.

Auch «Airpods» brachte er in Umlauf

Ein zweiter Versuch, eine Fälschung in Umlauf zu bringen, gab es im August des letzten Jahres. Der Mann bot sogenannte Airpods, also Kopfhörer von Apple, zum Verkauf an. Der 38-Jährige wusste in beiden Fällen von den Fälschungen und brachte sie damit wissentlich und willentlich in Umlauf, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft heisst. Die Käufer der gefälschten Waren erhalten einen Schadenersatz in der Höhe von 499 Franken und 160 Franken gut gesprochen. Der Aargauer wird hingegen wegen Betrug und Warenfälschung zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten tragen.

veröffentlicht: 21. November 2022 07:06
aktualisiert: 21. November 2022 07:06
Quelle: ArgoviaToday

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