Aargau/Solothurn

Bezirk Lenzburg: Mann schleudert Hündin durch Wohnung und kickt sie Treppe hinunter

Tierquälerei

Mann (44) schleudert seine Hündin durch Wohnung und kickt sie Treppe hinunter

· Online seit 11.10.2023, 13:33 Uhr
Ein 44-Jähriger aus dem Bezirk Lenzburg hat seine Hündin mehrfach misshandelt. Er schlug sie, trat sie und warf sie durch die Wohnung. Nun wurde er zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.
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Der erste Vorfall geschah an einem Abend im vergangenen Juli. Der 44-Jährige kam nach Hause und entdeckte, dass seine knapp einjährige Samojede-Hündin in der Wohnung eine Unordnung angerichtet hatte. Das brachte den Mann derart in Rage, dass er sie packte und gegen eine geschlossene Tür warf. Anschliessend packte er sie erneut und warf sie durch die mittlerweile offene Tür durch die Wohnung, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.

Damit nicht genug: Der Mann schlug die Hündin mit der Hand und schrie sie solange an, bis sie jaulte. Die Misshandlungen gingen alsbald weiter. In den vergangenen Monaten verpasste er der Hündin einen Fusstritt, worauf sie rund 1,5 Meter die Treppe hinunterfiel. Ausserdem wollte er sie einmal mit der Leine schlagen, die Hündin konnte jedoch wegrennen.

Würde des Tieres muss gewahrt werden

Das Tierschutzgesetz besagt, dass niemand ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es nicht in Angst versetzen oder seine Würde in anderer Weise missachten darf. Die Erziehung von Hunden muss der Situation angepasst erfolgen. Doch indem er die Hündin trat und schlug, fügte er ihr unnötig Schmerzen zu.

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Der 44-Jährige hat sich damit strafbar gemacht. Ihm wurde deshalb eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren auferlegt. Hinzu kommt eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren und Kosten in Höhe von 1030 Franken. Ob er mit einem Hundehalteverbot belegt wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

veröffentlicht: 11. Oktober 2023 13:33
aktualisiert: 11. Oktober 2023 13:33
Quelle: ArgoviaToday

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