Als Grund nennt die Kommission die zu lange Dauer zwischen der Einreichung der Aufsichtsanzeige bis zum Beschluss über die Disziplinarmassnahme, wie die Staatskanzlei Aargau am Dienstag mitteilte.
Der Regierungsrat folgt der Empfehlung und der Begründung der Schlichtungskommission. Er hebt den im März erteilten, personalrechtlichen Verweis auf. Burger hatte den Verweis an die Schlichtungskommission weitergezogen.
Nach einer Eingabe von Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im März 2020 hatte der Regierungsrat Abklärungen eingeleitet. Er eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen dessen persönlichen Umgangs mit der Partnerorganisation Kantonspolizei.
Der Grosse Rat hatte den umstrittenen Leiter der Staatsanwaltschaft im November bei einem absoluten Mehr von 64 Stimmen mit 69 Stimmen für weitere vier Jahre im Amt bestätigt.