«Ich war bei ihm, wir haben geredet und ein Bier zusammen getrunken. Ich hatte ein wenig Alkohol intus und der Lehrer auch. Dann hat es sich so entwickelt, wie es jetzt war», sagte der ehemalige Schüler gegenüber Tele M1. Daraufhin wurde der 31-Jährige Kunstlehrer vom Bezirksgericht Bremgarten unter anderem zu einem Berufs-Ausübungsverbot verurteilt. Er darf also nicht mehr mit Minderjährigen arbeiten.
Trotzdem könnte er noch unbemerkt als Lehrer unterrichten
In der Schweiz gibt es eine sogenannte «Schwarze Liste», welche unter anderem solche Fälle festhält. Das heisst, der 31-jährige Kunstlehrer müsste auf dieser Liste vermerkt sein. Ist er aber nicht, wie Tagesanzeiger-Recherchen zeigen. «Das ärgert mich», erklärt die Präsidentin des Aargauischen Lehrerverbandes, Kathrin Scholl und ergänzt: «Beim Kinderschutz gibt es bei mir keinen Handlungsspielraum. Da gilt für mich Nulltoleranz.»
Kanton bestätigt und beschönigt
Die «Schwarze Liste» gelte nur als zusätzliche Massnahme, meint Simone Strub Larcher vom Departement Bildung, Kultur und Sport gegenüber Tele M1. Schwere Delikte seien im Strafregister eingetragen und somit vor Anstellung überprüfbar. Doch, wird auch in Zeiten von Fachkräftemangel immer so genau hingesehen? «Es kann gut sein, dass bei Bewerbern nicht immer der Strafregisterauszug eingefordert wird, der Druck ist manchmal einfach zu hoch», vermutet Kathrin Scholl gegenüber dem Sender.
Ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt nun, dass künftig alle Angestellten an Schweizer Schulen überprüft werden müssen. Weshalb der verurteilte Lehrer nicht auf der «Schwarzen Liste» steht, erfährst du im Video.