Das schrieb der Bundesrat am Donnerstag auf zwei gleichlautende Motionen von Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) und Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Die Vorstösse fordern vom Bundesrat die Anpassung der Rechtsgrundlagen für einen zweiwöchigen Elternschaftsurlaub.
Mit Inkrafttreten der «Ehe für alle» im Juli 2022 erhalte die Ehefrau der Mutter – ebenso wie der Ehemann der Mutter – einen rechtlichen Status als Elternteil, schreibt der Bundesrat. Deshalb seien die Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub und zur Vaterschaftsentschädigung sinngemäss auf diesen anderen Elternteil anzuwenden.
Mit dem Gang zum Standesamt erhalten homosexuelle Paare künftig auch das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Zudem erhalten lesbische Paare den rechtlichen Zugang zur Samenbank.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) passt laut dem Bundesrat derzeit die Weisungen zuhanden der Durchführungsstellen an, um die Neuerungen durch die «Ehe für alle» in allen Sozialversicherungen, die in der Zuständigkeit des BSV liegen, zu berücksichtigen. Insbesondere solle die Vaterschaftsentschädigung ab Inkrafttreten der Anpassung des Zivilgesetzbuches auch der Ehefrau der Mutter gewährt werden.