Ihr wird vorgeworfen, dass sie als Ministerin widerrechtlich angeordnet habe, ein asylsuchendes Paar aus Syrien voneinander zu trennen, weil die Frau minderjährig war.
Støjberg, die für ihre harte Linie gegen Ausländer bekannt war, hat das stets bestritten. Die 48-Jährige beruft sich auf ein entsprechendes Memorandum der Migrationsbehörde. Dessen Existenz wurde aber erst bekannt, als der Fall, der letztlich zu Støjbergs Austritt aus der konservativen Partei Venstre führte, vor einer Untersuchungskommission landete.
Ein Verfahren vor einem Reichsgericht ist sehr selten. Die Instanz befasst sich mit Vorwürfen gegen Kabinettsmitglieder wegen unerlaubter Amtsausübung. Es handelt sich um das sechste solche Verfahren in der dänischen Geschichte und das zweite in den vergangenen 100 Jahren.
«Es ist völlig inakzeptabel, dass Kinderbräute mit ihren Ehepartnern in dänischen Asylzentren untergebracht werden», schrieb Støjberg im Februar 2016 bei Facebook. «Das muss sofort gestoppt werden, und ich werde die dänische Einwanderungsbehörde sofort benachrichtigen.»
23 Paare wurden auf die Anweisung hin voneinander getrennt. In vielen Fällen wurden die Ehepartner in verschiedenen Aufnahmelagern untergebracht. Auf gemeinsame Kinder oder Schwangerschaft wurde keine Rücksicht genommen. Kein Fall wurde individuell betrachtet. Ein Paar hatte gegen die Zwangstrennung geklagt - und bekam schliesslich Schadenersatz zugesprochen.
Der Prozess soll vor Weihnachten abgeschlossen sein. Im Falle einer Verurteilung droht der Politikerin eine Geldstrafe oder sogar Haft.